Für vier Tage trägt man die Verpflegung. Für vierzehn geht das nicht — jedenfalls nicht, ohne dass der Rucksack die Tour bestimmt statt umgekehrt.
Ab welcher Länge das kippt, lässt sich ausrechnen. Und die zweite Hälfte der Antwort ist keine Gewichtsfrage, sondern eine Rechtsfrage: Wann darf der Laden im Ort überhaupt offen sein?
Die Zahl, die linear wächst
Verpflegung ist der einzige große Rucksackposten ohne Skaleneffekt. Zelt, Schlafsack und Kocher wiegen bei zehn Tagen dasselbe wie bei zweien. Das Essen nicht.
| Tourdauer | je Person | zwei Personen |
|---|---|---|
| 2 Tage | 1,30 kg | 2,60 kg |
| 4 Tage | 2,60 kg | 5,20 kg |
| 7 Tage | 4,55 kg | 9,10 kg |
| 10 Tage | 6,50 kg | 13,00 kg |
| 14 Tage | 9,10 kg | 18,20 kg |
Wie diese Zahlen zustande kommen, steht in Vier Tage Verpflegung; die Obergrenze, gegen die jede Gewichtsersparnis läuft, in 37 Kilojoule je Gramm.
Bemerkenswert daran ist nicht die Summe, sondern ihre Form: Sie steigt geradlinig und ohne jeden Knick. Es gibt keine Packweise und kein Produkt, das diese Linie flacher macht — nur die Entscheidung, unterwegs nachzulegen.
Was Nachkaufen tatsächlich verändert
Nicht die Gesamtmenge. Gegessen wird dasselbe.
Was sich ändert, ist das Höchstgewicht, und das ist die Zahl, die zählt: Ein Rucksack wird nicht am Durchschnitt getragen, sondern am schwersten Tag. Wer eine Vierzehn-Tage-Tour zweimal unterbricht, trägt statt 9,1 Kilogramm Verpflegung nie mehr als 3,3 — vier Tage plus Reserve.
Warum der Sonntag die Planung bestimmt
Hier hört die Rechnung auf und das Recht fängt an — und zwar mit einer klaren Rangfolge.
Der Sonntag steht in der Verfassung. Artikel 140 des Grundgesetzes erklärt mehrere Artikel der Weimarer Reichsverfassung zum Bestandteil des Grundgesetzes, darunter Artikel 139: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben danach als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Das ist keine Ladenöffnungsregel, aber es ist der Grund, warum keine Landesregelung den Sonntag zum normalen Verkaufstag macht.
Alles Übrige ist Landesrecht. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des Grundgesetzes zählt „das Recht der Wirtschaft“ zur konkurrierenden Gesetzgebung — aber ausdrücklich „ohne das Recht des Ladenschlusses“. Seit dieser Änderung kann der Bund den Ladenschluss nicht mehr regeln; die Länder tun es.
Das alte Bundesgesetz gilt nur noch als Auffangnetz. Nach Artikel 125a Absatz 1 des Grundgesetzes gilt Bundesrecht, das wegen der Änderung des Artikels 74 Absatz 1 nicht mehr als Bundesrecht erlassen werden könnte, fort — und kann durch Landesrecht ersetzt werden. Wo ein Land nichts Eigenes erlassen hat, gilt also weiterhin § 3 des Ladenschlussgesetzes: Verkaufsstellen müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein, werktags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr, am 24. Dezember ab 14 Uhr. Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen werktags ab 5.30 Uhr öffnen.
Für die Tourenplanung folgt daraus eine einzige, aber belastbare Regel: Auf den Sonntag ist Verlass — als Tag, an dem nichts geht. Ein Versorgungspunkt, der auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, ist kein Versorgungspunkt. Und weil regionale Feiertage sich unterscheiden, ist der Feiertagskalender des durchquerten Landes Teil der Planung, nicht der Improvisation.
Die drei Wege, unterwegs nachzulegen
Der Laden im Ort. Der einfachste Weg und der mit der größten Streuung: In kleinen Orten entlang von Fernwanderwegen gibt es oft nur noch einen Laden mit eingeschränkten Zeiten oder gar keinen mehr. Wer darauf plant, sollte vorher anrufen — nicht wegen der Öffnungszeiten, sondern weil es den Laden vielleicht nicht mehr gibt.
Das eigene Paket. Verpflegung zu Hause portionieren und an eine Unterkunft oder eine Poststelle entlang der Strecke senden. Das ist der einzige Weg, der die Verpflegung so belässt, wie sie geplant war — mit der bekannten Energiedichte und ohne Überraschungen im Regal. Der Preis ist Vorlauf: Das Paket muss ankommen, bevor man es tut, und jemand muss es annehmen.
Die Gastronomie unterwegs. Eine Hütte oder ein Gasthaus ersetzt eine Tagesration, ohne dass etwas getragen wird. Das ist die leichteste Variante überhaupt — und die unzuverlässigste, weil Ruhetage und Saisonzeiten dieselbe Rolle spielen wie Ladenöffnungszeiten.
Was sich unterwegs kaufen lässt — und was nicht
Ein Supermarkt in einem Dorf führt selten gefriergetrocknete Trekkingnahrung. Er führt aber alles, was die Energiedichte-Tabelle trägt: Nüsse, Schokolade, Hartkäse, Öl, Couscous, Nudeln, Haferflocken, Salami. Das ist der praktische Grund, warum eine Verpflegungsplanung, die auf Supermarktware aufbaut, unterwegs robuster ist als eine, die auf Spezialprodukten aufbaut — der Vergleich der beiden Wege steht in Gefriergetrocknet gegen selbst gemischt.
Was sich unterwegs nicht ersetzen lässt, ist alles mit kurzer Haltbarkeit für den letzten Abschnitt und die Reserveration, wenn sie schon angebrochen ist. Was ohne Kühlung überhaupt mehrere Tage durchhält, steht in Was vier Tage ohne Kühlung übersteht.
Die Reserve bleibt trotzdem
Ein Versorgungspunkt ist ein Plan, kein Ereignis. Er kann geschlossen sein, ausverkauft, oder man erreicht ihn einen Tag später als gedacht.
Deshalb ändert Nachkaufen nichts an der Reserveration — sie wird nur nicht für die ganze Tour getragen, sondern je Abschnitt neu. Was in eine Reserve gehört und was nicht, steht in Verpflegung, die zu Hause bleiben kann.
Die Einordnung des Themenbereichs steht unter Verpflegung planen, und der Brennstoff- und Wasserbedarfsrechner rechnet den Bedarf für einen Abschnitt statt für die ganze Tour — genau die Zahl, um die es hier geht.
FAQ
Wie lang darf ein Abschnitt zwischen zwei Versorgungspunkten sein?
Das entscheidet nicht die Verpflegung, sondern das Gesamtgewicht, das man tragen will. Die Verpflegung liefert die Rechnung dazu: rund 650 Gramm je Person und Tag bei trockener Packweise. Wer sein Grenzgewicht kennt, kann daraus die maximale Abschnittslänge ableiten.
Darf man Verpflegung an eine Unterkunft schicken lassen?
Das ist eine Frage an die Unterkunft, nicht an das Recht. Viele Pensionen und Hütten entlang bekannter Fernwanderwege tun es, manche gegen Gebühr, manche nicht. Vorher fragen und die Annahme schriftlich bestätigen lassen.
Gelten die Ladenöffnungszeiten auch für Tankstellen und Bahnhofsläden?
Für diese gibt es eigene Ausnahmeregelungen, die ebenfalls im Landesrecht stehen. Dieser Artikel hat sie nicht ausgewertet; als Planungsgrundlage taugen sie nicht, weil sie an Standort und Sortiment gebunden sind.