Die Ausrüstung aus Bushcraft-Videos ist oft gut gemacht und schwer. Das Problem ist nicht ihre Qualität, sondern ihre Aufgabe: Ein großer Teil davon dient Handlungen, die in einem deutschen Wald ohne Erlaubnis gar nicht zulässig wären. Wer sie trotzdem trägt, trägt Gewicht für eine Tätigkeit, die er nicht ausüben darf. Diese Liste nennt die Posten und den Grund — ohne Kaufempfehlung für irgendeinen Ersatz.
Das große feststehende Messer
Über 12 Zentimeter Klinge ist ein feststehendes Messer nach § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG nicht zum Führen erlaubt, soweit keine Ausnahme greift. Die Längengrenze ist dabei nicht der einzige Punkt: Die Aufgaben, für die ein langes, kräftiges Messer gebaut ist — Holz spalten, Äste abtrennen —, setzen fast immer eine Holzentnahme voraus, die ohne Zustimmung nicht vorgesehen ist. Für Brot, Schnur und Verpackung genügt ein kleineres Messer. Die Einordnung steht in Das Bushcraft-Messer im Waffenrecht; welches Messer und Werkzeug auf einer gewöhnlichen Wandertour überhaupt eine Aufgabe hat, in Messer und Werkzeug, die auf einer Wandertour nichts zu tun haben.
Beil, Axt und Säge
Waffenrechtlich sind sie unbedenklich — ihr Zweck ist es nicht. Ein Beil trennt und spaltet Holz, eine Säge trennt Äste. Lebendes Holz darf ohne Zustimmung der Eigentümer nirgends entnommen werden, und § 39 Abs. 3 BNatSchG deckt Zweige, keine Äste. Liegendes Holz, das zu dick für die Hand ist, ist in den meisten Ländern ebenfalls nicht freigegeben; nur Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen nennen für den Staatswald überhaupt eine Grenze von zehn Zentimetern Durchmesser — in Thüringen allerdings nur für nach der Aufarbeitung zurückgelassenes Holz, während dürres oder abgefaultes Leseholz dort im Staatswald ohne Größenangabe zulässig ist. Die Gründe stehen in Lebendes Holz: Äste, Bäume, Rinde und Harz.
Klappspaten und Grabwerkzeug
Ein Spaten gräbt — und Grabungen im Wald sind in zwei Waldgesetzen ausdrücklich eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie unbefugt geschehen. § 37 Abs. 2 LWaldG BB nennt, wer „Aufschüttungen oder Grabungen unbefugt vornimmt“, § 52 Abs. 2 Nr. 14 SächsWaldG die unbefugten Abgrabungen. Die Feuergrube, für die der Spaten in Videos meist gebraucht wird, behandelt Feuer und Feuerstelle.
Das Set zum Feueranzünden
Wo kein offenes Feuer zulässig ist, hat auch das Werkzeug dafür keine Aufgabe. Vierzehn Länder verbieten Feuer im Wald oder machen es genehmigungspflichtig; im Saarland hängt es an der Zustimmung der Berechtigten, in Schleswig-Holstein an einer Verordnung. Für einen Kocher dort, wo er zulässig ist, genügt ein Feuerzeug; ob ein Kocher selbst unter die Feuervorschriften fällt, klären die Waldgesetze nicht ausdrücklich — dazu der Kasten in Offenes Feuer draußen. Welche Küchenausrüstung darüber hinaus zu Hause bleiben kann, steht in Küchenausrüstung, die zu Hause bleiben kann.
Was trotzdem mitkommen kann
Was kein Holz entnimmt, keinen Boden verändert und keine Vorschrift berührt, hat auch auf einer Tour eine Aufgabe. Eine Plane und Schnur für ein Tarp, ein kleines Messer, ein Kocher dort, wo er erlaubt ist. Warum das mitgebrachte Material der eigentliche Hebel ist, steht in Tarp statt Astbau. Für Grundstücke mit Zustimmung gilt eine andere Rechnung — dort können Beil und Säge eine Aufgabe haben, siehe Wo Bushcraft erlaubt ist.
Die Rechtslage im eigenen Bundesland zeigt die Rechtslage-Matrix; den Überblick über alle Handlungen gibt der Themenbereich Bushcraft.