Das Messer ist das Symbol der Bushcraft-Szene, und es ist meist feststehend und kräftig gebaut. Das Waffenrecht fragt dabei nicht nach dem Einsatzzweck im Wald, sondern nach Bauart und Klingenlänge — und legt die Grenze für feststehende Messer bei 12 Zentimetern. Das vollständige Messerrecht steht im Themenbereich Recht; hier geht es um das, was für Bushcraft-Messer daraus folgt.

Welche Messer das Führverbot erfasst

§ 42a Abs. 1 WaffG verbietet, bestimmte Gegenstände zu führen; Nummer 3 nennt die Messer. Im Wortlaut sind das „Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm“. Die Zahl 12 steht nur hinter „feststehende“ — für Einhandmesser gibt es keine Längengrenze, für feststehende Messer bis 12 Zentimeter kein Führverbot aus dieser Vorschrift.

Für ein typisches Bushcraft-Messer heißt das: Die Klingenlänge entscheidet. Ein feststehendes Messer mit 10 Zentimetern Klinge fällt nicht unter Nummer 3, eines mit 14 Zentimetern schon. Wo genau die Klinge beginnt, sagt die Norm nicht — warum das so ist, steht in Klingenlänge messen: die Zahl 12 hat keine Messvorschrift.

„Führen“ ist dabei ein Begriff mit eigener Definition im Waffengesetz, und er ist nicht dasselbe wie Besitzen. Die Einzelheiten und alle vier Stufen des Messerrechts stehen in Welches Messer darfst du dabeihaben? § 42a WaffG im Wortlaut.

Was die Ausnahmen leisten

Zwei der drei Ausnahmen des § 42a Abs. 2 WaffG sind für Bushcraft praktisch bedeutsam. Nach Satz 1 Nr. 2 gilt das Verbot nicht „für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,“ — ein Messer über 12 Zentimeter im verschlossenen Behältnis auf dem Weg zu einem Grundstück, auf dem es gebraucht wird, ist also nicht erfasst. Wie ein Messer so verstaut ist, dass die Ausnahme greift, beschreibt Messer verstauen: drei Handgriffe sind die einzige messbare Grenze.

Nach Satz 1 Nr. 3 gilt das Verbot außerdem nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, und Absatz 3 nennt dafür unter anderem einen „allgemein anerkannten Zweck“. Ob Bushcraft ein solcher Zweck ist, sagt das Gesetz nicht — der Begriff ist dort nicht definiert. Die Auslegung dieses Begriffs in drei Vorschriften steht in Berechtigtes Interesse: derselbe Begriff in drei Vorschriften.

Was ein Verstoß kostet

Wer entgegen § 42a Abs. 1 WaffG ein Messer führt, handelt ordnungswidrig — vorsätzlich oder fahrlässig. Die Vorschrift ist § 53 Abs. 1 Nr. 21b WaffG, und § 53 Abs. 2 WaffG bestimmt: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.“ Das ist der gesetzliche Höchstrahmen, kein Regelsatz.

Deutlich schwerer wiegen verbotene Messer wie Butterfly- oder Faustmesser, deren Besitz eine Straftat sein kann; welche das sind, steht in den Artikeln zum Messerrecht im Themenbereich Messer und Werkzeug.

Warum ein großes Messer auf den meisten Touren ohnehin keine Aufgabe hat, steht in Bushcraft-Ausrüstung, die vor allem in Videos vorkommt; wie Messer in Videos gegenüber dem Waffenrecht aussehen, in Was Bushcraft-Videos zeigen. Die Messerspalte für alle 16 Länder — sie ist überall gleich, weil das Waffenrecht Bundesrecht ist — zeigt die Rechtslage-Matrix; den Überblick gibt der Themenbereich Bushcraft.