Wie lange darfst du bleiben, und musst du dich anmelden?
Ein-Nacht-Regel, Buchungspflicht, Meldeschein-Ausnahme, Sperrzeit: Dauer und Anmeldung im Vergleich über alle sechs Übernachtungsformen.
6 Min Lesezeit·Aktualisiert 22. September 2026·Geprüft 14. September 2026
Wie lange eine Übernachtungsform erlaubt ist, steht bislang verstreut in
einzelnen Artikeln zu einzelnen Formen. Diese Übersicht führt sie erstmals
nebeneinander.
Wildcampen: meist eine Nacht, wo überhaupt erlaubt
Drei Bundesländer nennen im Gesetzestext ausdrücklich einen Ein-Nacht-Satz
für nichtmotorisiert Wandernde: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein. In den übrigen 13 Ländern ist Wildcampen entweder
grundsätzlich nicht erlaubt oder an eine der anderen, dauerlosen
Konstruktionen gebunden — die vollständige Übersicht mit Fundstelle je Land
steht in Wildcampen nach Bundesland.
Trekkingplatz: eine Nacht über die Buchung, nicht über das Gesetz
Ein Trekkingplatz begrenzt die Aufenthaltsdauer in aller Regel nicht durch
ein eigenes Gesetz, sondern durch die Buchung selbst — die meisten
Plätze sind für genau eine Nacht ausgelegt und entsprechend organisiert.
Wie diese Plätze rechtlich entstehen, steht in
Wie legales Draußenschlafen organisiert ist.
Campingplatz: lange Aufenthalte ohne Wohnsitzanmeldung
Boofen: keine Grenze je Nacht, dafür eine Sperrzeit im Jahr
Beim Freiübernachten im Elbsandstein gibt es keine Höchstdauer für die
einzelne Nacht — dafür eine jährlich wiederkehrende Sperrzeit vom 1.
Februar bis 15. Juni, die alle 58 zugelassenen Stellen gleichzeitig
betrifft. Das ist eine andere Art von Zeitgrenze als bei den übrigen Formen:
nicht je Aufenthalt, sondern über das Jahr. Details im
Themenbereich Sächsische Schweiz.
Ein Dauercamping-Standplatz ist rechtlich Grundstücksmiete, nicht Wohnraummiete — dieselbe Grundfrist, aber ohne den Kündigungsschutz einer Mietwohnung.