Wie lange eine Übernachtungsform erlaubt ist, steht bislang verstreut in einzelnen Artikeln zu einzelnen Formen. Diese Übersicht führt sie erstmals nebeneinander.

Wildcampen: meist eine Nacht, wo überhaupt erlaubt

Drei Bundesländer nennen im Gesetzestext ausdrücklich einen Ein-Nacht-Satz für nichtmotorisiert Wandernde: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In den übrigen 13 Ländern ist Wildcampen entweder grundsätzlich nicht erlaubt oder an eine der anderen, dauerlosen Konstruktionen gebunden — die vollständige Übersicht mit Fundstelle je Land steht in Wildcampen nach Bundesland.

Trekkingplatz: eine Nacht über die Buchung, nicht über das Gesetz

Ein Trekkingplatz begrenzt die Aufenthaltsdauer in aller Regel nicht durch ein eigenes Gesetz, sondern durch die Buchung selbst — die meisten Plätze sind für genau eine Nacht ausgelegt und entsprechend organisiert. Wie diese Plätze rechtlich entstehen, steht in Wie legales Draußenschlafen organisiert ist.

Campingplatz: lange Aufenthalte ohne Wohnsitzanmeldung

Bei Dauercamping kommt eine zweite, vertragliche Grenze hinzu: die Kündigungsfrist der zugrunde liegenden Grundstücksmiete, dazu Dauercamping: ein Nutzungsvertrag, kein Mietverhältnis über Wohnraum.

Boofen: keine Grenze je Nacht, dafür eine Sperrzeit im Jahr

Beim Freiübernachten im Elbsandstein gibt es keine Höchstdauer für die einzelne Nacht — dafür eine jährlich wiederkehrende Sperrzeit vom 1. Februar bis 15. Juni, die alle 58 zugelassenen Stellen gleichzeitig betrifft. Das ist eine andere Art von Zeitgrenze als bei den übrigen Formen: nicht je Aufenthalt, sondern über das Jahr. Details im Themenbereich Sächsische Schweiz.

Warum diese Vielfalt kein Zufall ist

Jede Form regelt Dauer und Anmeldung dort, wo es für sie am sinnvollsten ist — vertraglich beim Campingplatz, gesetzlich beim Wildcampen, saisonal beim Boofen. Welche Rechtsgrundlage im Einzelnen dahintersteht, ordnet Welche Rechtsgrundlage hinter welcher Form steht ein, die Begriffe selbst klärt Wildcampen, Biwakieren, Boofen: was die Begriffe unterscheidet. Die Gesamtübersicht steht im Themenbereich Übernachtungsorte; die Dauer für das eigene Bundesland lässt sich direkt in der Rechtslage-Matrix nachschlagen.