Wer über Jahre auf demselben Standplatz steht, fühlt sich wie ein Mieter. Rechtlich ist er meist keiner — jedenfalls nicht im Sinne des Wohnraummietrechts, das Mieter besonders schützt.

Warum ein Standplatz kein Wohnraum ist

Die Weiche im Gesetz
§ 549 Abs. 1 BGB
nur für Wohnraum „Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt.“
Einordnung Standplatz
Grundstücksmiete Der besondere Kündigungsschutz, die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse gehören zum Wohnraummietrecht (§§ 549 bis 577a BGB) und setzen ein Mietverhältnis „über Wohnraum“ voraus. Ein Dauercamping-Standplatz ist selbst kein Wohnraum: Vermietet wird eine unbebaute Fläche, nicht ein vom Vermieter bereitgestellter umschlossener Wohnraum. Der Wohnwagen oder das Mobilheim darauf gehört in aller Regel der campenden Person selbst.
§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB
Kündigungsfrist „Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, … ist die ordentliche Kündigung zulässig, … 3. wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, …“

Fundstelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__549.html, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html. Stand 2026-09-14.

§ 549 Abs. 1 BGB knüpft den besonderen Schutz des Wohnraummietrechts — Kündigungsschutz, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse — an ein “Mietverhältnis über Wohnraum”. Beim Dauercamping wird aber keine fertige Wohnung vermietet, sondern eine unbebaute Fläche. Der Wohnwagen oder das Mobilheim darauf gehört in aller Regel der campenden Person selbst und wird vom Platzbetreiber nicht gestellt. Ohne diesen vom Vermieter bereitgestellten “Wohnraum” greift die besondere Schutzvorschrift nicht — der Vertrag bleibt eine Grundstücksmiete nach den allgemeinen Regeln.

Was daraus für den Alltag folgt

Diese Einordnung hat spürbare Folgen: Ein Betreiber kann einen unbefristeten Dauercamping-Vertrag mit der Frist des § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB beenden, ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des Wohnraummietrechts darlegen zu müssen — und diese Frist wächst auch nach vielen Jahren auf demselben Platz nicht an. Umgekehrt profitiert die campende Person auch nicht von der Mietpreisbremse oder der Kappungsgrenze bei Erhöhungen der Standplatzgebühr. Was konkret im Vertrag oder in der Platzordnung geregelt sein muss, ergibt sich aus den baurechtlichen Vorgaben in Was das Baurecht einem Campingplatz vorschreibt; ob dabei überhaupt ein Meldeschein anfällt, klärt Warum du auf dem Campingplatz meist keinen Meldeschein ausfüllst. Die vollständige Systematik der Camping-Begriffe steht im Themenbereich Camping.

Was Dauercamping über die Nutzungsdauer tatsächlich kostet — Abschreibung und laufende Gebühr zusammengerechnet —, zeigt sich am ehesten in der Gegenrechnung, die auch der Kosten-je-Nacht-Rechner anstellt, dazu ausführlich in Camping als “günstige Variante”: die Gegenrechnung.