„PFAS werden verboten“ ist der Satz, der seit Jahren durch die Outdoor-Presse läuft, und er wird von Jahr zu Jahr mit einem anderen Datum versehen. Mal ist es 2025, mal 2026, mal „bald“. Gemeint ist dabei fast immer etwas anderes: ein Beschränkungsvorschlag, eine Ankündigung eines Herstellers, eine Pressemitteilung.
Es gibt aber einen Text, in dem steht, was gilt. Er heißt Anhang XVII der REACH-Verordnung, er ist frei abrufbar, und er ist erstaunlich klar. Man muss ihn nur aufschlagen statt darüber zu schreiben.
Dieser Artikel bleibt auf der ersten der drei Ebenen einer Etikettenaussage: dem, was gesetzlich gilt. Was ein Siegel dazu sagt und was ein Werbewort, steht daneben.
Wie viele Einträge im REACH-Anhang XVII überhaupt Fluorchemie betreffen
Vier — von 83 Einträgen insgesamt, und nur einer davon erwähnt Kleidung.
Der Anhang XVII (Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung) listet Stoffe auf, deren Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung beschränkt ist. In der konsolidierten Fassung zum
22. Juni 2026reicht die Nummerierung bis 83. Wer die Liste durchgeht, findet vier Einträge mit Fluorbezug — und sieht dabei sofort, dass sie ganz verschiedene Dinge regeln.
| Eintrag | Stoff | Gilt | Erreicht er ein Outdoor-Textil? |
|---|---|---|---|
| Nr. 68 | C9-C14-PFCA (perfluorierte Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen) | seit dem 25. Februar 2023 | Ja, und zwar ohne Einschränkung auf eine Produktgruppe: Der Eintrag verbietet Verwendung und Inverkehrbringen in einem Erzeugnis, also auch in Jacke, Zelt und Rucksack. |
| Nr. 73 | (3 | seit dem 3. Januar 2021 (Absatz 1: „nach dem 2. Januar 2021“) | Nicht das Textil, sondern die Dose: „Sprühprodukte“ sind laut Absatz 2 Aerosolpackungen, Pumpsprays und Triggersprays, die für abdichtende oder imprägnierende Sprühanwendungen in Verkehr gebracht werden. |
| Nr. 79 | Undecafluorhexansäure (PFHxA) | gestaffelt ab dem 10. April 2026 | Ja, und als einziger Eintrag mit einer eigenen Frist für Bekleidung. Er ist der Grund, warum 2026 überall über PFAS in Outdoor-Kleidung geschrieben wird. |
| Nr. 82 | Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) | ab dem 23. Oktober 2030 | Nein. Der Eintrag ist der einzige, der PFAS als ganze Stoffgruppe definiert — und er gilt ausschließlich für Feuerlöschschäume. Kein Textil, kein Schuh, keine Imprägnierung. |
Damit ist die häufigste Verkürzung schon erledigt. Es gibt kein Verbot von „PFAS in Outdoor-Bekleidung“. Es gibt Beschränkungen einzelner Stoffe und Stoffgruppen, von denen eine — Eintrag 79 — Kleidung ausdrücklich nennt.
Warum Eintrag 79 zwei Stichtage hat und nicht einen
Der Eintrag unterscheidet zwischen Kleidung und allen anderen Textilien, und zwischen den beiden Stichtagen liegt genau ein Jahr.
Eingefügt wurde er durch Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024. Absatz 1 verbietet seit dem 10. Oktober 2026 das Inverkehrbringen und die Verwendung in Textilien, Leder, Pelzen und Häuten in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit sowie in Schuhwaren. Absatz 2 zieht ein Jahr später nach und erfasst dann Textilien, Leder, Pelze und Häute, die eben keine Kleidung sind.
- 10. April 2026
- Absatz 4 Feuerlöschschäume für Ausbildung und Prüfung sowie für öffentliche Feuerwehren
- 10. Oktober 2026
- Absatz 1 Buchstaben a, b und d Textilien, Leder, Pelze und Häute in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit; Schuhwaren für die breite Öffentlichkeit; Gemische für die breite Öffentlichkeit
- 10. Oktober 2027
- Absatz 2 andere Textilien, Leder, Pelze und Häute als Kleidung und deren Zubehör für die breite Öffentlichkeit — also Zelt, Rucksack, Schlafsack, Tarp
- 10. Oktober 2029
- Absatz 5 Feuerlöschschäume für die Zivilluftfahrt
Fundstelle: REACH-Anhang XVII, Eintrag 79, Absätze 1, 2, 4 und 5, konsolidierte Fassung vom 22. Juni 2026
Für den Rucksack, das Zelt, den Schlafsack und das Tarp ist also der 10. Oktober 2027 das Datum, nicht der 10. Oktober 2026. Der Grund ist systematisch und nicht willkürlich: Absatz 1 ist an Bekleidung geknüpft, und ein Zelt ist keine Bekleidung.
Welche Konzentration überhaupt gemeint ist
Die Grenzwerte sind Konzentrationen im homogenen Material, nicht im Gesamtprodukt — und sie sind extrem niedrig.
- Summe der PFHxA und ihrer Salze, gemessen in homogenem Material
- 25 ppb
- Summe der PFHxA-verwandten Stoffe, gemessen in homogenem Material
- 1000 ppb
Fundstelle: REACH-Anhang XVII, Eintrag 79, Absätze 1 und 2
25 ppb sind 25 Milliardstel, also 0,025 Milligramm je Kilogramm. „In homogenem Material gemessen“ heißt: Der Wert bezieht sich auf den einzelnen gleichartigen Materialbestandteil — den Oberstoff etwa —, nicht auf das gemittelte Gewicht der ganzen Jacke. Eine hoch belastete Beschichtung lässt sich also nicht dadurch legalisieren, dass man sie auf ein schweres Futtergewebe umrechnet.
Was diese Grenzwerte in der Praxis bedeuten, lässt sich von außen nicht sagen:
Es gibt keine öffentliche Messreihe an Marktprodukten, die sich als Primärquelle zitieren ließe. Der Grenzwert von 25 ppb ist belegt, die tatsächliche Belastung einzelner Produkte ist es nicht.Was Eintrag 79 ausdrücklich nicht erfasst
Vier Produktgruppen sind ausgenommen, und eine davon betrifft Outdoor direkt.
- persönliche Schutzausrüstung gegen die Risiken nach Anhang I der Verordnung (EU) 2016/425, Kategorie III Buchstaben a, c bis f, h und l
- Produkte, die unter die Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 fallen
- Produkte im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika
- als Bautextilien verwendete Textilien
Die erste Ausnahme ist die interessante: Persönliche Schutzausrüstung gegen bestimmte Risiken der Kategorie III bleibt zulässig. Das erfasst keine Wanderjacke, wohl aber Ausrüstung, die gegen die dort aufgezählten Gefahren schützt. Welche Buchstaben der Kategorie III das genau sind — es sind sieben von dreizehn, und Klettergurte gehören nicht dazu —, steht in Wann Ausrüstung rechtlich Schutzausrüstung ist. Wer Arbeitsbekleidung und Freizeitbekleidung nebeneinander sieht, sieht seit Oktober 2026 also möglicherweise zwei verschiedene Rechtslagen — bei äußerlich ähnlichen Produkten.
Warum PFOS, PFOA und PFHxS gar nicht im REACH-Anhang stehen
Diese drei Stoffe sind schärfer geregelt als alles im REACH-Anhang XVII: Sie stehen in Anhang I der POP-Verordnung und sind dort vollständig verboten.
Die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe setzt das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe um. Ihr Artikel 3 Absatz 1 lautet: „Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von in Anhang I aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen sind vorbehaltlich Artikel 4 verboten.“ Das ist kein Grenzwert für bestimmte Verwendungen, sondern ein Verbot in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen.
Die Zahlen, die trotzdem auftauchen, sind keine erlaubten Mengen, sondern die Schwelle, ab der eine Spur nicht mehr als unbeabsichtigt gilt — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b: „Artikel 3 gilt nicht für Stoffe, die gemäß den Angaben in den einschlägigen Einträgen in Anhang I oder II als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorhanden sind.“
| Stoff | Stoff und Salze | verwandte Verbindungen | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| PFOS | 0,025 mg/kg | 1 mg/kg | Die Verwendung von Erzeugnissen, die in der Union bereits vor dem 25. August 2010 verwendet wurden und PFOS enthalten, ist ausdrücklich zulässig. |
| PFOA | 0,025 mg/kg | 1 mg/kg | Die befristete Ausnahme für öl- und wasserabweisende Textilien zum Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Flüssigkeiten ist am 4. Juli 2023 ausgelaufen. |
| PFHxS | 0,025 mg/kg | 1 mg/kg | Der Eintrag kennt nur eine Sonderregel, und die betrifft konzentrierte Feuerlöschschaumgemische (0,1 mg/kg). |
Bemerkenswert ist die Zeile zu PFOA: Bis zum 4. Juli 2023 gab es eine Ausnahme für öl- und wasserabweisende Textilien zum Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Flüssigkeiten. Sie ist ausgelaufen. Eine PFOA-Ausrüstung ist seit diesem Datum auch dort nicht mehr zulässig.
Warum es eine EU-Definition von PFAS gibt, die für Kleidung nichts bedeutet
Seit dem 2. Oktober 2025 steht PFAS als ganze Stoffgruppe im REACH-Anhang XVII — in einem Eintrag, der ausschließlich Feuerlöschschäume betrifft.
Eintrag 82, eingefügt durch Verordnung (EU) 2025/1988 der Kommission vom 2. Oktober 2025, definiert PFAS als „jeder Stoff, der mindestens ein vollständig perfluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (CF2-)-Kohlenstoffatom enthält (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I)“. Das ist die weite Definition, die auch in der wissenschaftlichen Diskussion verwendet wird, und sie steht damit erstmals in einem verbindlichen EU-Rechtstext.
Beschränkt wird auf ihrer Grundlage allerdings nur eines: PFAS in Feuerlöschschäumen ab einer Konzentration von 1 mg/l für die Summe aller PFAS, ab dem 23. Oktober 2030, mit Ausnahmen bis 2035.
Was „PFC-frei“ auf einem Etikett vor diesem Hintergrund bedeutet — und warum es weder dasselbe wie „fluorfrei“ noch dasselbe wie „rechtskonform“ ist — steht in „PFC-frei“: eine Aussage ohne Definition.
Der Eintrag, der schon seit 2021 auf jeder Sprühdose sitzt
Eintrag 73 beschränkt seit dem 3. Januar 2021 einen fluorierten Wirkstoff in Imprägniersprays für Verbraucher — er ist damit die älteste dieser Regeln, die Outdoor-Nutzer wirklich erreicht.
Betroffen ist (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol samt Derivaten, ab 2 ppb bezogen auf das Gewicht der organische Lösungsmittel enthaltenden Gemische. „Sprühprodukte“ sind laut Absatz 2 des Eintrags Aerosolpackungen, Pumpsprays und Triggersprays, die für abdichtende oder imprägnierende Sprühanwendungen in Verkehr gebracht werden. Für gewerbliche Anwender bleiben sie zulässig, aber nur mit den Kennzeichnungen „nur für gewerbliche Verwender“ und „Lebensgefahr bei Einatmen“ samt Gefahrenpiktogramm.
Was ein Imprägniermittel überhaupt bewirkt und wo die Grenze zwischen Oberfläche und Membran verläuft, steht im Pflege-Themenbereich unter was Imprägnieren wirklich tut.
Warum hier nichts nach Bundesland unterschieden wird
Chemikalienbeschränkungen sind EU-Verordnungen und gelten unmittelbar und bundesweit gleich — anders als fast alles andere, was draußen rechtlich relevant ist.
Das ist ein Unterschied, der beim Lesen leicht untergeht. Ob du zelten darfst, ob du ein Feuer machen darfst und ob dein Hund von der Leine kann, steht in sechzehn verschiedenen Landesgesetzen; dafür gibt es die Rechtslage-Matrix nach Bundesland. Ob eine Jacke verkauft werden darf, steht dagegen in einer Verordnung, die in Portugal denselben Wortlaut hat wie in Brandenburg. Eine Verordnung braucht kein Umsetzungsgesetz — sie gilt, wie sie im Amtsblatt steht.
Was du aus diesem Artikel mitnimmst
Vier Prüfpunkte, mit denen sich jede Schlagzeile zu PFAS in Ausrüstung einordnen lässt:
- Welcher Stoff? PFAS ist eine Stoffgruppe mit tausenden Mitgliedern. Beschränkt sind einzelne davon, jeweils mit eigenem Eintrag.
- Welches Produkt? Kleidung, anderes Textil, Sprühdose und Feuerlöschschaum werden in verschiedenen Einträgen und zu verschiedenen Terminen erfasst.
- Welcher Rechtsakt? REACH-Anhang XVII und POP-Verordnung sind zwei verschiedene Regelwerke mit verschiedener Logik — Beschränkung dort, Verbot hier.
- Vorschlag oder geltendes Recht? Ein Beschränkungsvorschlag ist kein Recht. Was gilt, steht im Anhang; was diskutiert wird, steht in Pressemitteilungen.
FAQ
Muss ich meine vorhandene Hardshell entsorgen?
Nein. Eintrag 79 verbietet zwar das Inverkehrbringen und die Verwendung, nimmt aber in Absatz 7 (Kleidung, Schuhe, Gemische) und Absatz 8 (übrige Textilien) Erzeugnisse aus, die vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht wurden — von beiden Verboten. Eine Hardshell, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurde, darf deshalb weiter getragen und weitergegeben werden. Ausführlich, mit beiden Absätzen im Wortlaut, in was die neuen Regeln für deine vorhandene Ausrüstung bedeuten.
Gilt der 10. Oktober 2026 auch für Ware, die schon vorher im Laden hing?
Nein. Absatz 7 des Eintrags 79 nimmt Erzeugnisse und Gemische aus, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Ein Restposten darf also weiter verkauft werden, wenn er vorher auf dem Markt war.
Was ist mit dem großen PFAS-Beschränkungsvorschlag, von dem alle reden?
Er ist im REACH-Anhang XVII nicht angekommen. Der Anhang endet in der konsolidierten Fassung vom 22. Juni 2026 bei Eintrag 83, und keiner der Einträge beschränkt PFAS als Gruppe in Textilien. Solange das so ist, gilt der Vorschlag nicht — unabhängig davon, wie weit das Verfahren gediehen ist.
Warum stehen in den Einträgen Werte in ppb und in der POP-Verordnung in mg/kg?
Es sind dieselben Größenordnungen in anderer Schreibweise: 25 ppb entsprechen 0,025 mg/kg. Dass beide Regelwerke bei diesem Wert landen, ist kein Zufall, sondern die übliche Bestimmungsgrenze der Analytik.