Die Nachricht über den 10. Oktober 2026 erzeugt bei vielen Leuten dieselbe Reaktion: ein Blick in den Schrank und ein schlechtes Gefühl. Da hängt eine Hardshell, sieben Jahre alt, zweimal nachimprägniert, funktioniert tadellos — und ist vermutlich genau das, was da gerade beschränkt wird.

Die Antwort auf dieses Gefühl ist kurz und steht im Rechtstext selbst: Für diese Jacke ändert sich nichts. Nicht am 10. Oktober 2026, nicht am 10. Oktober 2027 und auch nicht danach.

Wen die Beschränkungen überhaupt adressieren

Beschränkt sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung — und zwar in der Lieferkette, nicht beim Träger.

„Inverkehrbringen“ ist ein definierter Begriff des Chemikalienrechts: die Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich. Wer eine Jacke besitzt und trägt, bringt nichts in Verkehr. Die Verbotsnorm richtet sich an den, der ein Erzeugnis herstellt, einführt oder abgibt.

Das ist keine großzügige Auslegung, sondern die Systematik der Verordnung. Sie regelt den Markt, nicht den Kleiderschrank.

Die zwei Absätze, die Altbestände ausdrücklich ausnehmen

Der Eintrag 79 löst die Frage nicht durch Auslegung, sondern schreibt sie ausdrücklich hin — in zwei eigenen Absätzen.

Bestandsschutz im REACH-Anhang XVII, Eintrag 79
Absatz 7
Kleidung, Schuhe, Gemische Absatz 1 gilt nicht für Erzeugnisse und Gemische, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden.
Absatz 8
übrige Textilien Absatz 2 gilt nicht für Erzeugnisse, die vor dem 10. Oktober 2027 in Verkehr gebracht wurden.

Fundstelle: REACH-Anhang XVII, Eintrag 79, Absätze 7 und 8, konsolidierte Fassung vom 22. Juni 2026

Dieselbe Konstruktion steckt im älteren Eintrag 68 zu den C9-C14-PFCA: „Absatz 2 Buchstabe c gilt nicht für Erzeugnisse, die vor dem 25. Februar 2023 in Verkehr gebracht wurden.“

Und in der POP-Verordnung, wo PFOS, PFOA und PFHxS vollständig verboten sind, steht sie ebenfalls — Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 2: „Artikel 3 gilt nicht für Stoffe, die in Erzeugnissen vorhanden sind, die vor oder zu dem Zeitpunkt, seit dem die vorliegende Verordnung oder die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 auf diese Stoffe Anwendung findet — je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintrat —, bereits verwendet wurden.“ Selbst beim schärfsten der drei Regelwerke ist die bereits genutzte Ware ausgenommen.

Warum Wegwerfen die Belastung nicht senkt, sondern verschiebt

Eine funktionierende Jacke zu entsorgen und eine neue zu kaufen, erzeugt die Herstellungsbelastung einer zusätzlichen Jacke — und beseitigt nichts.

Der Stoff in der vorhandenen Jacke ist bereits hergestellt und bereits eingebracht. Er verschwindet nicht dadurch, dass die Jacke im Restmüll landet; er wandert dorthin mit. Die neue Jacke kommt oben drauf. Was sich rechnerisch verändert, verändert sich zum Schlechteren, und zwar auf der einzigen Größe, die sich ohne Ökobilanz belegen lässt: der Belastung je Nutzungsjahr, ausgerechnet in der Rechnung, die jede Materialentscheidung schlägt.

Dieselbe Division steckt in einem Werkzeug dieser Seite, nur mit Geld statt mit Belastung: was eine Nacht draußen tatsächlich kostet teilt den Anschaffungspreis durch die Nutzungsdauer und macht sichtbar, wie stark eine verlängerte Lebensdauer jede andere Größe schlägt.

Was tatsächlich zu tun ist, wenn du es genau nehmen willst

Es gibt genau drei sinnvolle Handlungspunkte — und keiner davon heißt „ersetzen“.

Erstens: beim Imprägnieren aufpassen. Der Punkt, an dem eine Privatperson wirklich Fluorchemie ins Spiel bringt, ist die Sprühdose, nicht die Jacke. Für Sprühprodukte an Verbraucher gilt seit dem 2. Januar 2021 der Eintrag 73 des REACH-Anhangs XVII, und wer ein Waschmittel statt eines Sprays verwendet, umgeht die Frage ganz. Wie sich die Mittel unterscheiden, steht in welche Pflegemittel du wirklich brauchst.

Zweitens: die Nutzungsdauer verlängern. Das ist der eine Hebel, der größenordnungsmäßig etwas bewegt. Die vier wirksamsten Ansatzpunkte stehen im Pflege-Themenbereich:

Drittens: beim nächsten Kauf hinsehen, nicht beim vorhandenen Besitz. Was auf einem Etikett belegbar ist und was nicht, ordnet was das PFAS-Recht wirklich verbietet ein, und die Systematik dahinter steht im Überblick zu Material und Nachhaltigkeit.

FAQ

Darf ich meine alte Jacke gebraucht verkaufen?

Als Privatperson bringst du sie im Rechtssinne in aller Regel nicht in Verkehr. Unabhängig davon nehmen die Absätze 7 und 8 des Eintrags 79 Erzeugnisse aus, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Für gewerblichen Handel mit Gebrauchtware ist die Frage anders gelagert und hier nicht beantwortet.

Wäscht sich PFHxA aus der Jacke heraus?

Dazu findet sich keine belastbare Primärquelle, die sich auf Marktprodukte beziehen ließe — weder für die Menge noch für den Verlauf. Der Rechtstext regelt Konzentrationen im Neuzustand, nicht das Verhalten über die Nutzungsdauer.

Muss ein Händler Altbestände zurückrufen?

Aus dem Eintrag 79 folgt das nicht: Was vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, ist ausgenommen. Ein Rückruf wäre eine andere Rechtsfrage, etwa aus dem Produktsicherheitsrecht, und hängt nicht an diesen Fristen.