Wochenendplatz — in Brandenburg Wochenendhausplatz — bezeichnet einen Platz, der zum Aufstellen und Benutzen von Wochenendhäusern bestimmt ist. § 1 Abs. 3 der Brandenburgischen Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung definiert ihn als Platz, der „ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben“ wird und diesem Zweck dient.

Was ein Wochenendhaus ist, legt dieselbe Verordnung in § 1 Abs. 4 fest: Gebäude mit höchstens 50 m² Grundfläche und höchstens 4 m Gesamthöhe, die dem vorübergehenden Aufenthalt dienen. Nicht jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Campingfahrzeuge gelten dort ebenfalls als Wochenendhäuser.

Bundesrechtlich nennt § 10 Abs. 1 BauNVO Wochenendhausgebiete und Campingplatzgebiete als getrennte Formen der Sondergebiete, die der Erholung dienen. Die Bayerische Bauordnung zählt „Campingplätze und Wochenendplätze“ in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 zu den Anlagen, die als bauliche Anlagen gelten. Die Begriffe anderer Länder stehen in deren eigenen Verordnungen und sind hier nicht ausgewertet.

Die Abgrenzung zu Campingplatz, Dauercamping und Stellplatz steht in Campingplatzarten im Überblick.