Die Anhängelast ist die Masse eines Anhängers, die ein Zugfahrzeug technisch ziehen darf. Im Fahrzeugschein steht sie unter zwei Codes, festgelegt in Anhang I Nr. II.6 der Richtlinie 1999/37/EG: O.1 für den gebremsten und O.2 für den ungebremsten Anhänger.

Sie ist eine eigene Grenze neben der Zuladung. Ein Wohnwagen belastet das Zugfahrzeug über die Kupplung, ohne dessen Zuladung vollständig zu beanspruchen — für die Kombination gilt zusätzlich die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination.

Für Wohnwagen selbst schreibt Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 in Anhang I Teil D Nr. 2.3.4.1 eine Mindestnutzlast vor: PM ≥ 10 (n + L), mit n als Zahl der Schlafplätze und L als Aufbaulänge nach ISO 7237:1981. Der Vergleich der Übernachtungsformen steht in Mit dem Fahrzeug draußen schlafen.