Die Anstechkartusche ist nach EN 417:2003, Abschnitt 3.2, eine „Kartusche ohne Ventil“. Die Gasversorgung entsteht dadurch, dass eine Vorrichtung am Gerät die Kartusche durchsticht. Im Handel heißt diese Bauform meist Stechkartusche.
Die praktische Folge: Sie lässt sich nach dem Anstechen nicht mehr vom Gerät trennen, solange Gas darin ist. Wer unterwegs den Kocher verstauen will, muss die Kartusche leer machen oder das Gerät mitsamt Kartusche einpacken.
Sie ist als Bauform genormt. Abschnitt 4.3.2 beschreibt Kartuschen des Typs 200 mit 86 Millimetern Innendurchmesser und rund 190 Gramm Füllgewicht. Abschnitt 4.3.3 lässt andere Formen zu, aber nur, wenn sie sich auf Geräte für Typ 200 gar nicht erst montieren lassen.
Der Gegenbegriff ist die Ventilkartusche. Was EN 417 sonst noch festlegt, steht in Was EN 417 auf der Gaskartusche wirklich zusagt.