Auf jeder Schraubkartusche steht der Satz „Diese Kartusche entspricht der Norm EN 417“. Fast niemand liest die Norm dazu, und das liegt nicht am Desinteresse: Sie kostet Geld. Ihre amtliche deutsche Fassung ist allerdings frei zugänglich, weil Österreich sie 2011 als Anlage zu einer Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat. Alles Folgende steht dort im Wortlaut.
Das Ergebnis ist überraschend in beide Richtungen. Die Norm regelt mehr, als man denkt — und ausgerechnet die Angabe, die für Kälte entscheidend wäre, fehlt.
Wofür EN 417 überhaupt gilt
Für metallische Einwegkartuschen zwischen 50 und 1 000 Millilitern Gesamtfassungsraum, gefüllt mit odorierten Flüssiggasen, deren Füllüberdruck bei 50 Grad Celsius 13,2 bar nicht überschreitet.
Geltungsbereich nach EN 417:2003, Abschnitt 1
- Fassungsraum
- 50 bis 1 000 ml Gesamtfassungsraum des leeren Behälters bei 20 °C
- Höchster Füllüberdruck
- 13,2 bar bei 50 °C die Grenze, die reines Propan sprengen würde
- Odorierung
- Pflicht über 150 ml darunter freigestellt
- Zugehörige Gerätenorm
- EN 521 „Diese Geräte müssen EN 521 entsprechen.“
Fundstelle: EN 417:2003, Abschnitt 1
Die Druckgrenze ist die erste stille Auskunft der Norm. Reines Propan steht bei 50 Grad weit über 13,2 bar — es passte gar nicht in eine normkonforme Trekkingkartusche. Wer sich fragt, warum es keine reine Propankartusche fürs Trekking gibt, findet hier die Antwort: Sie wäre nicht zulässig.
Der zweite Satz ist ebenso wichtig: Die Norm gilt für Kartuschen, deren Geräte EN 521 entsprechen. Kartuschennorm und Gerätenorm sind zwei getrennte Dokumente. „EN 417“ auf der Kartusche sagt über den Kocher nichts aus — und die Gerätenorm enthält eine Aussage, die viele überrascht; sie steht in Kochen unter Dach.
Die drei Bauformen und ihre Normbezeichnungen
Die Norm kennt Anstechkartuschen ohne Ventil sowie zwei- und dreiteilige Kartuschen mit Entnahmeventil; was im Handel „Stechkartusche“ heißt, ist die Anstechkartusche nach Abschnitt 3.2.
Der Unterschied ist keine Geschmacksfrage. Eine Anstechkartusche wird vom Gerät durchstochen und lässt sich danach nicht mehr abnehmen, solange Gas darin ist. Die Ventilkartusche kann jederzeit abgeschraubt werden — das Ventil muss nach 4.4.1.1 schließen, sobald der Adapter entfernt wird, und Ventile, die nur durch den Innendruck schließen, sind ausdrücklich nicht erlaubt.
| Abschnitt | Was dort steht | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| 1 | Gilt für metallische Einwegkartuschen mit einem Gesamtfassungsraum zwischen 50 ml und 1 000 ml für odorierte Flüssiggase, deren Füllüberdruck 13,2 bar bei 50 °C nicht übersteigt. | Die Norm deckelt den Druck, nicht die Leistung. Reines Propan käme bei 50 °C weit über diese Grenze — deshalb gibt es keine reine Propan-Trekkingkartusche. |
| 1 | Die Geräte, mit denen die Kartuschen betrieben werden, müssen EN 521 entsprechen. | Kartuschennorm und Gerätenorm sind zwei verschiedene Dokumente. „EN 417“ auf der Kartusche sagt nichts über den Kocher aus. |
| 4.2.6 | Die Gaskartuschen müssen so ausgelegt und hergestellt sein, dass sie bei Temperaturen zwischen −20 °C und +70 °C nicht undicht werden. | Dichtheit bis −20 °C ist zugesagt, Funktion nicht. Die Kartusche hält bei Frost — sie fördert nur nichts mehr. |
| 3.2 | Anstechkartusche: Kartusche ohne Ventil. | Die im Handel „Stechkartusche“ genannte Bauform heißt in der Norm Anstechkartusche und lässt sich nach dem Anstechen nicht mehr vom Gerät trennen. |
| 4.3.2 | Für Kartuschen des Typs 200 (Innendurchmesser 86 mm, Füllgewicht etwa 190 g Gas) gilt über den zylindrischen Bereich ein Durchmesser von (86,6 ± 0,3) mm oder (82 ± 0,5) mm. | Die verbreitete blaue Stechkartusche ist als Bauform genormt — Durchmesser und Füllgewicht stehen in der Norm. |
| 4.3.3 | Andere Fassungsvermögen, Abmessungen und Formen von Anstechkartuschen sind zugelassen, sofern sie nicht auf Geräte montiert und von diesen durchstochen werden können, die für Kartuschen des Typs 200 ausgelegt sind. | Abweichende Stechkartuschen müssen absichtlich unpassend sein. Wo eine fremde Kartusche mit Gewalt in die Halterung geht, ist etwas nicht normkonform. |
| 4.4.1.3 c) | Der Dom von Kartuschen mit Ventil des Typs 1 muss auf mindestens 4½ tragenden Gewindegängen ein Außengewinde 7/16 – 28 UNIFIED FORM SPECIAL – EXT tragen, Außendurchmesser 10,60 mm bis 10,85 mm. | Das Gewinde der Schraubkartusche steht wörtlich in der Norm. Es ist kein Marktstandard und keine Herstellerabsprache. |
| 4.4.1.2.3 | Das Ventil darf unter einem Drehmoment von 15 Nm nicht brechen. | Die Norm rechnet damit, dass am Ventil gedreht wird — und legt fest, wie viel es aushalten muss. |
Das Gewinde ist genormt, nicht abgesprochen
Abschnitt 4.4.1.3 c) schreibt für gefüllte Kartuschen mit Ventil des Typs 1 ein Außengewinde 7/16 – 28 UNIFIED FORM SPECIAL vor, auf mindestens viereinhalb tragenden Gewindegängen, mit Außendurchmesser 10,60 bis 10,85 Millimeter.
Das ist der Grund, warum eine Kartusche einer Marke auf den Kocher einer anderen passt. Es ist keine freiwillige Übereinkunft der Hersteller und keine Zufälligkeit des Marktes, sondern eine Festlegung mit Toleranzen im Hundertstelmillimeter-Bereich. Die Norm nennt daneben Kerndurchmesser und Flankendurchmesser und verlangt in 4.4.1.2.3, dass das Ventil unter einem Drehmoment von 15 Newtonmetern nicht bricht.
Was auf der Kartusche stehen muss
Abschnitt 8 verlangt eine ganze Reihe von Aufschriften — darunter die Gasbezeichnung und das Füllgewicht, aber nicht die Anteile der Mischung.
| Abschnitt | Was vorgeschrieben ist | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| 8.2 f) | Gasbezeichnung in Buchstaben von mindestens 3 mm Höhe (z. B. Butan, Gemisch Butan-Propan). | Vorgeschrieben ist die Bezeichnung, NICHT das Mischungsverhältnis. Deshalb steht auf keiner Kartusche, wie viel Propan drin ist. |
| 8.2 g) | Füllgewicht des enthaltenen Gases in Gramm. | Das Füllgewicht ist die einzige Mengenangabe, die die Norm verlangt — und die einzige, mit der sich rechnen lässt. |
| 8.2 c) | „Nicht einer Temperatur über 50 °C aussetzen“. | Die Obergrenze steht auf jeder Kartusche. Eine Untergrenze verlangt die Norm nicht. |
| 8.2 j) | „Diese Kartusche entspricht der Norm EN 417“, bei Kartuschen, die dieser Norm entsprechen. | Der Satz ist eine Selbstauskunft des Herstellers, keine Prüfplakette. |
| 8.3.1 | „Achtung: Nicht wiederbefüllen!“ und „Selbst nach Gebrauch nicht durchstoßen oder verbrennen.“ | Beide Sätze sind für Ventilkartuschen normativ vorgeschrieben. |
Der entscheidende Satz steht in 8.2 f): verlangt wird die „Gasbezeichnung in Buchstaben von mindestens 3 mm Höhe (z. B. Butan, Gemisch Butan-Propan)“. Die Buchstabenhöhe ist geregelt, die Anteile sind es nicht.
Das erklärt eine Beobachtung, die sonst nach Geheimniskrämerei aussieht: Primus beschreibt seine drei Mischungen öffentlich nur als „Mischung aus Propan und Isobutan“ beziehungsweise „aus Propan und Butan“ — ohne Prozente. Kein Hersteller ist verpflichtet, mehr zu sagen. Wer die Kälteeigenschaften einer Kartusche kennen will, findet die Angabe deshalb nirgends und muss rechnen; wie das geht, steht in Warum die Gaskartusche bei Kälte nachlässt.
Die Lücke, die im Frost sichtbar wird
Abschnitt 4.2.6 verlangt, dass Kartuschen zwischen minus 20 und plus 70 Grad Celsius nicht undicht werden — über die Förderleistung sagt die Norm nichts.
Dichtheit und Funktion sind zwei verschiedene Zusagen. Eine Kartusche, die bei minus fünfzehn Grad nicht mehr genug Druck aufbaut, erfüllt 4.2.6 vollständig: Sie ist ja dicht. Sie liefert nur kein Gas. Entsprechend schreibt die Norm in 8.2 c) eine Obergrenze auf die Kartusche — „Nicht einer Temperatur über 50 °C aussetzen“ — und keine Untergrenze.
Was das für den Kauf bedeutet
Drei Dinge lassen sich aus der Norm ablesen, bevor man eine Kartusche kauft.
Das Füllgewicht ist die einzige verlässliche Mengenangabe. Es steht nach 8.2 g) verpflichtend in Gramm auf der Kartusche und ist die Zahl, mit der sich rechnen lässt — nicht der Fassungsraum in Millilitern. Wie daraus ein Tourenbedarf wird, zeigt der Brennstoff- und Wasserbedarfsrechner.
Die Gasbezeichnung ist eine Richtungsangabe, kein Datenblatt. „Gemisch Butan-Propan“ heißt: Es ist Propan drin. Wie viel, sagt niemand.
Der Normverweis auf der Kartusche ist eine Selbstauskunft. Abschnitt 8.2 j) erlaubt den Satz „Diese Kartusche entspricht der Norm EN 417“ für Kartuschen, die ihr entsprechen. Eine Prüfplakette einer unabhängigen Stelle ist das nicht.
Wie viel Energie in dem Gas steckt, das dann herauskommt, steht in Brennwert und Heizwert im Vergleich. Die Einordnung aller Entscheidungen rund um den Kocher steht im Themenbereich Kocher und Brennstoff.