Die Ventilkartusche ist eine Gaskartusche mit Entnahmeventil. Anders als bei der Anstechkartusche lässt sich das Gerät jederzeit abschrauben, weil das Ventil dabei schließt.

Was EN 417:2003 dazu festlegt: Nach Abschnitt 4.4.1.1 muss sich das Ventil schließen, sobald der Adapter entfernt wird; Ventile, die allein durch den Innendruck schließen, sind ausdrücklich nicht erlaubt. Nach 4.4.1.2.3 darf das Ventil unter einem Drehmoment von 15 Newtonmetern nicht brechen.

Das Gewinde steht in der Norm. Abschnitt 4.4.1.3 c) verlangt für Ventile des Typs 1 ein Außengewinde 7/16 – 28 UNIFIED FORM SPECIAL auf mindestens viereinhalb tragenden Gewindegängen, Außendurchmesser 10,60 bis 10,85 Millimeter. Dass Kartuschen verschiedener Marken auf denselben Kocher passen, ist deshalb keine Absprache, sondern eine Festlegung.

Zwei Aufschriften sind Pflicht: „Achtung: Nicht wiederbefüllen!“ und „Selbst nach Gebrauch nicht durchstoßen oder verbrennen.“ (Abschnitt 8.3.1).

Mehr dazu in Was EN 417 auf der Gaskartusche wirklich zusagt.