Die Zuladung ist die Masse, die ein Fahrzeug zusätzlich zu sich selbst aufnehmen darf. Sie steht nicht als eigene Zeile im Fahrzeugschein, sondern entsteht aus zwei Feldern der Zulassungsbescheinigung Teil I: F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) minus G (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs). Beide Codes sind in Anhang I Nr. II.5 der Richtlinie 1999/37/EG festgelegt.
Der Fahrer zählt nicht doppelt. Die Masse in fahrbereitem Zustand enthält ihn bereits. Für jede weitere mitfahrende Person setzt Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 in Anhang I Teil A Nr. 2.6.2.1 75 Kilogramm an.
Warum die Zahl kleiner ausfällt als erwartet: Auf die Masse in fahrbereitem Zustand darf nach Anhang I Anlage 2 Nr. 2.2 derselben Verordnung eine Abweichung von 3 Prozent liegen, bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung wie dem Wohnmobil sogar 5 Prozent. Die vollständige Rechnung steht in Zuladung: was dein Fahrzeug wirklich noch trägt.