Kategorie III ist die höchste der drei Risikokategorien persönlicher Schutzausrüstung nach Anhang I der Verordnung (EU) 2016/425. Sie umfasst ausschließlich Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können — dreizehn Buchstaben von a bis m.
Draußen einschlägig sind vor allem drei: Stürze aus der Höhe (Buchstabe g), Ertrinken (Buchstabe i) und eine kalte Umgebung mit vergleichbarer Wirkung wie −50 °C Lufttemperatur (Buchstabe f).
Sichtbare Folge am Produkt: Nur bei Kategorie III folgt nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung auf die CE-Kennzeichnung die Kennnummer der notifizierten Stelle. Ein CE-Zeichen ohne Zahl bedeutet, dass keine Stelle an der laufenden Fertigungsüberwachung beteiligt war.
Achtung bei der PFHxA-Ausnahme: REACH-Anhang XVII Eintrag 79 Absatz 3 Buchstabe a nimmt nicht die ganze Kategorie III aus, sondern nur die Buchstaben a, c bis f, h und l. Klettergurte und Rettungswesten sind nicht ausgenommen. Die vollständigen Listen stehen in Wann Ausrüstung rechtlich Schutzausrüstung ist.