Platzordnung heißt die Regelung, die der Betreiber eines Camping- oder Wochenendhausplatzes für den Betrieb aufstellt. In Brandenburg ist sie vorgeschrieben: Nach § 6 Abs. 3 der Brandenburgischen Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung muss der Betreiber „in einer Platzordnung mindestens regeln: das Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Zelten sowie von Wochenendhäusern, das Benutzen und Sauberhalten der Plätze, der Anlagen und der Einrichtungen, das Beseitigen von Wert- und Abfallstoffen und Abwasser, den Umgang mit Feuer.“
Nach § 6 Abs. 2 derselben Verordnung ist der Betreiber auch dafür verantwortlich, dass die in der Platzordnung geregelten Betriebsvorschriften eingehalten werden. Was eine Platzordnung darüber hinaus enthält — Ruhezeiten, Hunde, Besuch —, legt der Betreiber fest; Vorschriften anderer Länder dazu sind hier nicht ausgewertet.
Die übrigen Betreiberpflichten stehen in Was das Baurecht einem Campingplatz vorschreibt.