PFC-frei ist eine Aussage über den Verzicht auf per- und polyfluorierte Chemikalien in einem Textil. Sie ist kein Rechtsbegriff: In keinem der vier fluorbezogenen Einträge des REACH-Anhangs XVII — den Nummern 68, 73, 79 und 82 — kommt die Abkürzung vor, und es gibt weder eine Prüfmethode noch einen Grenzwert, ab dem die Angabe unzutreffend würde.

Was die Angabe wert ist, hängt deshalb ausschließlich daran, ob der Hersteller sie spezifiziert — etwa durch Bezug auf eine Schadstoffliste oder auf einen Standard mit öffentlich einsehbarem Kriterienkatalog. Ohne eine solche Angabe handelt es sich um eine allgemeine Umweltaussage im Sinne der Richtlinie (EU) 2024/825, die seit dem 27. September 2026 anzuwenden ist — im deutschen Recht § 2 Absatz 2 Nummer 1 UWG.

Nicht zu verwechseln mit PFAS: Dieser Begriff ist seit dem 2. Oktober 2025 im EU-Recht definiert. „PFC-frei“ und „PFAS-frei“ sind daher nicht dasselbe — eine Jacke mit fluorfreier Imprägnierung, aber PTFE-Membran erfüllt die weite PFAS-Definition nicht.

Ausführlich, mit dem Wortlaut der Definition und der Rechtsfolge seit Oktober 2026: „PFC-frei“: eine Aussage ohne Definition.