Auf Buchungsportalen stehen “Campingplatz” und “Wohnmobilstellplatz” oft nebeneinander, als wären sie zwei Varianten derselben Sache. Rechtlich sind sie das meistens nicht: Ein Stellplatz unterhalb einer bestimmten Größe ist gar kein Campingplatz im Sinne der Landesverordnung, sondern eine Parkfläche. Die Systematik hinter allen Platzarten ordnet der Themenbereich Camping übergreifend ein.

Die Schwelle entscheidet, nicht der Name

Ab wann eine Fläche als Campingplatz gilt — zwei Beispiele
Brandenburg
mehr als 1.000 m² oder mehr als 4 Zelte/Fahrzeuge/Wochenendhäuser BbgCWPV § 1 Abs. 1
Baden-Württemberg
mehr als 5 Campingfahrzeuge oder Zelte (Ausnahme für Zeltlager bis 10 Standplätze ohne Infrastruktur) Camping- und Wochenendplatzverordnung (CPlVO) vom 13.06.2023 — Angabe von der Ministeriumsseite übernommen, nicht am vollständigen Verordnungstext geprüft — der Verordnungstext selbst war über die öffentliche Suche des Landesrechtsportals nicht als Volltext abrufbar.

Fundstelle: https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212086; https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften/campingplatzverordnung. Stand 2026-09-14.

Beide Zahlen stammen aus Landesrecht, nicht aus einer bundesweiten Regel — § 10 BauNVO legt nur fest, dass es die Kategorie “Campingplatzgebiet” überhaupt gibt, nicht ab welcher Größe eine konkrete Fläche hineinfällt.

Mindestens Rheinland-Pfalz, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben ebenfalls eigene Camping- und Wochenendplatzverordnungen erlassen (Titel und Existenz geprüft, Inhalt nicht ausgewertet). Andere Länder regeln Campingplätze ausschließlich über die allgemeine Landesbauordnung, ohne eigene Camping-Verordnung. Eine vollständige Prüfung aller 16 Länder leistet dieser Themenbereich bewusst nicht — anders als die Rechtslage-Matrix zu Zelt, Biwak und Feuer.

Was unterhalb der Schwelle fehlt

Solange eine Fläche unterhalb der Landesschwelle bleibt, greift die Camping- und Wochenendplatzverordnung nicht. Das heißt konkret: keine Pflicht zu getrennten Sanitärräumen, keine vorgeschriebenen Brandschutzstreifen, keine Mindestabstände zwischen den Fahrzeugen — Regeln, die für echte Campingplätze in Was das Baurecht einem Campingplatz vorschreibt und Was die Verordnung an Sanitäranlagen verlangt ausführlich beschrieben sind. Ein reiner Stellplatz kann diese Ausstattung freiwillig trotzdem anbieten — dann spricht die Branche von einem Komfort-Stellplatz —, rechtlich verpflichtet ist der Betreiber dazu aber nicht.

Warum diese Grenze überhaupt gezogen wird

Die Schwelle ist kein Zufall, sondern eine bewusste Entlastung kleiner Angebote: Ein Landwirt, der auf seiner Wiese Platz für drei Wohnmobile anbietet, müsste ohne diese Grenze dieselben Brandschutz- und Sanitäranforderungen erfüllen wie ein Campingplatz mit hundert Standplätzen. Das würde kleine, dezentrale Stellplatzangebote wirtschaftlich unmöglich machen. Der Preis dafür: Wer auf einem reinen Stellplatz übernachtet, hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Infrastruktur, die ein Campingplatz vorhalten muss.

Für die Meldepflicht zählt nicht, ob die Fläche baurechtlich ein Campingplatz ist, sondern ob sie gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassen wird (§ 29 Abs. 4 BMG) — dazu Warum du auf dem Campingplatz meist keinen Meldeschein ausfüllst. Was die Kostenseite angeht, bildet der Kosten-je-Nacht-Rechner die Platzgebühr als eigenen, überschreibbaren Posten ab — unabhängig davon, ob die Fläche formal ein Campingplatz oder ein Stellplatz ist.