Camping mit Kindern und Hund wirft praktische Fragen auf, die sich in zwei Gruppen teilen lassen: Was der Betreiber über die Platzordnung selbst regeln muss, und was ohnehin Landesrecht ist und mit dem Campingplatz nichts zu tun hat.

Was die Platzordnung regeln muss

Ruhezeiten, feste Spielflächen oder Regeln zum Fahrradfahren auf dem Gelände stehen dagegen in keiner Landesverordnung — sie sind Sache der Platzordnung des einzelnen Betreibers und unterscheiden sich deshalb zwischen Plätzen. Wer mit Kindern campt, liest die Platzordnung deshalb am besten vor der Buchung, nicht danach. Was ein Platz an barrierefreien Sanitäreinrichtungen mindestens vorhalten muss, ist dagegen wieder bauaufsichtliche Pflicht und keine Platzordnungs-Frage — dazu Was die Verordnung an Sanitäranlagen verlangt.

Der Hund: Leinenpflicht ist Landesrecht, nicht Campingplatzrecht

Eine Leinenpflicht für Hunde steht nicht in der Camping- und Wochenendplatzverordnung, sondern im jeweiligen Landesrecht — und gilt unabhängig davon, ob der Hund gerade auf dem Campingplatz, im angrenzenden Wald oder auf dem Wanderweg läuft. Wo diese Pflicht besteht und wo nicht, zeigt Hund ohne Leine und Drohne für alle 16 Länder nebeneinander; die Rechtslage-Matrix macht dieselbe Information für das eigene Bundesland direkt abrufbar.

Was für Kinder mitkommt — und was nicht

Was an zusätzlicher Ausstattung für einen Campingplatz sinnvoll ist, steht allgemein in Was auf den Platz mitkommt; für Familien kommt am ehesten eine zweite, kleinere Isomatte oder ein zusätzlicher Kälteschutz für Kinder hinzu, die stärker auskühlen als Erwachsene — nachvollziehbar mit demselben Schlafsystem-Rechner, der auch für Erwachsene die nötige Komforttemperatur bestimmt. Die Gesamtsystematik der Camping-Begriffe steht im Themenbereich Camping.