„Ein Notruf geht immer.“ Der Satz stimmt fast, und die Ausnahmen stehen alle in einem einzigen Absatz einer Rechtsverordnung. § 4 Absatz 8 der Verordnung über Notrufverbindungen beantwortet vier Fragen, über die auf jeder längeren Tour irgendwann diskutiert wird — jede davon mit einem klaren Ja oder Nein.
Dieser Artikel gibt sie im Wortlaut wieder. Er gehört zum Themenbereich Sicherheit draußen; was beim zustande gekommenen Notruf garantiert ist, steht in Notruf 112: was das Gesetz zusichert.
Die vier Fragen und ihre Antworten
Geht ein Notruf ohne SIM-Karte?
Nein.
Notrufverbindungen von Mobiltelefonen ohne Mobilfunkkarte sind nicht zulässig.
§ 4 Abs. 8 Nr. 1 NotrufV
Geht ein Notruf über ein fremdes Netz, wenn das eigene keinen Empfang hat?
Ja — aber nur die 112.
Jeder Mobilfunknetzbetreiber hat sicherzustellen, dass auch für Endnutzer anderer Mobilfunknetze Notrufverbindungen unter der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 von jedem in seinem Netz technisch verwendbaren Mobiltelefon möglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Mobilfunkkarte beim Einbuchungsversuch als ungültig bewertet wird.
§ 4 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 und 2 NotrufV
Gilt das auch für die 110?
Nein.
Es ist zulässig, dass Notrufverbindungen unter der Notrufnummer 110 auf dem Verbindungsabschnitt zwischen dem Mobilfunkendgerät und dem Mobilfunksender als nicht vorrangige Verbindungen und nur für im Mobilfunknetz eingebuchte Teilnehmer realisiert werden.
§ 4 Abs. 8 Nr. 4 NotrufV
Was weiß das Netz mindestens über den Standort?
Die Funkzelle.
Solange es dem Stand der Technik entspricht, hat der Mobilfunknetzbetreiber zumindest die Funkzelle zugrunde zu legen.
§ 4 Abs. 8 Nr. 3 Satz 3 NotrufV
Darf das Telefon seinen eigenen, genaueren Standort senden?
Darf — nicht muss.
In Fällen, in denen das für die Notrufverbindung genutzte Endgerät über Informationen über seinen Standort verfügt, dürfen diese Informationen nach festgelegten Verfahren automatisch an die Notrufabfragestelle gesendet werden.
§ 4 Abs. 7 NotrufV
Warum „ohne SIM“ der hartnäckigste Irrtum ist
Weil er einmal richtig war. Emergency calls ohne Karte waren in GSM-Mobilfunknetzen technisch von Anfang an vorgesehen, und viele Geräte zeigen bis heute einen Notruf-Knopf auf dem gesperrten Bildschirm. Die deutsche Rechtslage ist trotzdem eindeutig: Notrufverbindungen von Mobiltelefonen ohne Mobilfunkkarte sind nicht zulässig.
Für die Praxis heißt das zweierlei. Ein ausgemustertes Telefon ohne Karte ist kein Notfallgerät — es ist ein Gerät, das aussieht wie eines. Und wer eine Karte hat, sollte wissen, dass die Ausnahme in § 4 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 NotrufV greift, wenn sie beim Einbuchungsversuch als ungültig bewertet wird: eine abgelaufene Prepaid-Karte kann also genau die Eigenschaft verlieren, auf die es ankommt.
Warum die 112 roamt und die 110 nicht
Weil die Verordnung für beide etwas anderes vorschreibt. Für die 112 gilt eine Pflicht: Jeder Mobilfunknetzbetreiber muss sicherstellen, dass sie auch für Endnutzer anderer Mobilfunknetze von jedem in seinem Netz technisch verwendbaren Mobiltelefon möglich ist.
Für die 110 gilt eine Erlaubnis in die Gegenrichtung: Sie darf zwischen Endgerät und Sender als nicht vorrangige Verbindung und nur für im Netz eingebuchte Teilnehmer realisiert werden. Dieselbe Vorschrift nennt dabei noch eine zweite Einschränkung — auch der Vorrang aus § 164 Abs. 1 Satz 4 TKG muss auf diesem Abschnitt nicht gelten.
Daraus folgt eine einfache Regel für draußen: Wenn das eigene Netz keinen Empfang hat, ist die 112 die Nummer, die noch etwas kann. Sie ist zugleich die europaeinheitliche Nummer und damit die, die auch jenseits der Grenze funktioniert.
Wo die Grenze endgültig verläuft
Beim Funkloch. Alle Regeln oben setzen voraus, dass irgendein Netz erreichbar ist. Der gesetzliche Vorrang von Notrufverbindungen wirkt gegen Überlastung, nicht gegen Abwesenheit; die Roaming-Pflicht wirkt gegen den falschen Anbieter, nicht gegen fehlende Abdeckung.
Damit ist die Netzabdeckung entlang einer Route eine planbare Größe — und die einzige, die sich an dieser Stelle vorher beeinflussen lässt. Wo unterwegs die letzte Stelle mit Empfang lag, ist im Zweifel wichtiger als die Frage, welche Nummer man wählt. Wie sich so etwas in eine Tourenplanung einbauen lässt, steht in Tourenplanung: Karte, Wetter, Wasser, Umkehrzeit; die Zeit zwischen zwei Punkten liefert der Tourenzeit-Rechner.
Was diese Seite bewusst nicht behandelt
Satellitenverbindungen und Notfallsender. Die Verordnung über Notrufverbindungen regelt Notrufe in öffentlichen Telekommunikationsnetzen; Geräte, die über Satellit einen Notruf absetzen, fallen nicht unter § 4 Abs. 8 NotrufV, und für sie ließ sich keine deutsche Rechtsgrundlage finden, die Genauigkeit, Weiterleitung oder Erreichbarkeit einer Leitstelle festlegt.
Das ist keine Aussage darüber, ob solche Geräte funktionieren — nur darüber, dass ihre Zusagen auf Herstellerangaben beruhen und nicht auf einer Rechtsverordnung. Wer Ausrüstung nach ihrem Sicherheitsversprechen bewertet, findet die Systematik dafür in Sicherheitsausrüstung, die Sicherheit nur suggeriert.
FAQ
Was ist mit Notruf-SMS?
§ 164 Abs. 3 TKG verlangt eine gleichwertige Notrufkommunikation für Menschen mit Behinderungen über einen Vermittlungsdienst nach § 51 Abs. 4 TKG. Eine allgemeine Notruf-SMS für alle Endnutzer sieht das deutsche Recht nicht vor. Auf europäischer Ebene verlangt Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/444 für Endnutzer mit Behinderungen unter anderem eine zweiseitige, interaktive Kommunikation und dieselbe Genauigkeit der Standortangaben wie für andere Endnutzer.
Wählt man im Ausland auch 112?
Ja, innerhalb der EU. Artikel 109 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1972 verlangt gebührenfreien Zugang unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 in allen Mitgliedstaaten. Nationale Zusatznummern können daneben bestehen.
Warum landet mein Notruf im Grenzgebiet manchmal im Nachbarland?
Weil für die Zuständigkeit der vom Netz festgestellte Ursprung der Verbindung maßgeblich ist (§ 4 Abs. 8 Nr. 3 Satz 1 NotrufV) — und weil § 4 Abs. 5 Satz 4 NotrufV es ausdrücklich untersagt, Notrufe mit Ursprung im Ausland zu inländischen Notrufanschlüssen zu leiten. Wer in ein ausländisches Netz eingebucht ist, erreicht die dortige Leitstelle.