Die Elbsandstein-Regeln, über die geschrieben wird, sind fast immer die des Nationalparks. Der ist aber der kleinere Teil des Schutzgebiets. Der größere Teil — das Landschaftsschutzgebiet — folgt einem anderen Muster, und wer den Unterschied kennt, versteht die Karte anders.

Zwei Gebiete, eine Verordnung

§ 1 Abs. 3 der Verordnung fasst beide zur „Nationalparkregion Sächsische Schweiz“ zusammen; geregelt sind sie in getrennten Abschnitten mit getrennten Verbotskatalogen. Abschnitt 2 (§§ 3 bis 8) gilt für den Nationalpark, Abschnitt 3 (§§ 9 bis 12) für das Landschaftsschutzgebiet.

GebietFlächeRegime für das ÜbernachtenFundstelle
Nationalpark Sächsische Schweizrund 9.350 haÜbernachten im Freien ist verboten; eine einzige Ausnahme besteht für das Lagern beim Felsklettern.§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 2 Nr. 16 und 17 der Verordnung
Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweizrund 28.750 haZelten und Übernachten im Fahrzeug sind nicht verboten, sondern erlaubnispflichtig — zuständig ist die höhere Naturschutzbehörde.§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 1 Nr. 9 der Verordnung

Der Nationalpark besteht nach Anlage 1 Buchstabe B der Verordnung aus zwei Gebietsteilen, die vom Landschaftsschutzgebiet im Wesentlichen umschlossen werden, aber nicht Bestandteil davon sind. Wer im Elbsandstein wandert, wechselt also mehrfach zwischen zwei Rechtsregimen — und die Grenze ist im Gelände nicht überall markiert.

Der Unterschied: Verbot gegen Erlaubnisvorbehalt

Im Nationalpark steht das Übernachten im Verbotskatalog des § 6, im Landschaftsschutzgebiet in der Erlaubnisliste des § 11. Das sind zwei verschiedene Rechtsfiguren mit verschiedenen Folgen.

Ein Verbot untersagt eine Handlung; von ihm gibt es nur die Ausnahmen, die die Verordnung selbst nennt, und eine Befreiung im Einzelfall. Ein Erlaubnisvorbehalt untersagt die Handlung ohne Erlaubnis — die Erlaubnis ist nach § 11 Abs. 4 Satz 1 sogar zu erteilen, „wenn die Handlung dem Schutzzweck gemäß § 9 sowie den Grundsätzen und Zielen gemäß Anlage 7 nicht zuwiderläuft oder solche Wirkungen durch Nebenbestimmungen abgewendet werden können“.

Der Wortlaut des § 11 Abs. 1 Nr. 9 lautet: „das Zelten oder Übernachten in Campinganhängern oder Fahrzeugen außerhalb dafür ausdrücklich zugelassener Plätze oder eingefriedeter Hausgrundstücke“. Zuständig ist die höhere Naturschutzbehörde; über den Antrag ist nach § 7 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Satz 2 innerhalb eines Monats zu entscheiden.

Die Lücke im Wortlaut — und warum sie kleiner ist, als sie aussieht

§ 11 Abs. 1 Nr. 9 nennt das Zelten und das Übernachten im Fahrzeug, nicht das Schlafen ohne Zelt. Wer unter freiem Himmel oder unter einem Tarp übernachtet, wird von diesem Wortlaut nicht erfasst — dieselbe Beobachtung, die bundesweit für die Landesgesetze gilt und in Biwakieren oder zelten auseinandergenommen wird.

Drei Vorschriften greifen aber unabhängig davon, ob ein Zelt im Spiel ist:

  • § 10 Abs. 1 der Verordnung verbietet im Landschaftsschutzgebiet „alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen“ — eine Generalklausel, die nach § 19 Abs. 4 ebenfalls bußgeldbewehrt ist.
  • § 28 Abs. 1 SächsNatSchG stellt fest, dass das Betretungsrecht das Zelten nicht umfasst. Das Betretungsrecht trägt eine Übernachtung also von vornherein nicht.
  • § 11 Abs. 4 SächsWaldG nimmt das Zelten ausdrücklich aus dem Betretensrecht des Waldes heraus und verlangt „die besondere Erlaubnis des Waldbesitzers“. Da große Teile des Landschaftsschutzgebiets Wald sind, ist das in der Praxis die häufigste Hürde.

Dazu kommt das Eigentum: Das Hausrecht der Grundstücksberechtigten besteht neben dem öffentlichen Recht, und im Elbsandstein ist ein erheblicher Teil der Fläche Staatswald in der Bewirtschaftung des Staatsbetriebs Sachsenforst.

Was im Landschaftsschutzgebiet gleich bleibt wie im Nationalpark

Die Kletterregeln. § 10 Abs. 2 Nr. 8 und 9 wiederholen für das Landschaftsschutzgebiet wortgleich, was § 6 Abs. 2 Nr. 18 und 19 für den Nationalpark anordnen: Klettern nur an den veröffentlichten Gipfeln und Wegen, kein Klettern an nassem oder feuchtem Gestein, keine künstlichen Hilfsmittel und keine Stoffe wie Magnesia, Erschließung neuer Wege nur von unten nach oben.

Das ist kein Zufall: Die Bergsportkonzeption nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b wird für das Landschaftsschutzgebiet eigens erstellt, und ihre Ergebnisse werden nach § 14 Abs. 6 Satz 4 ebenfalls im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Mehr dazu in Die Sächsischen Kletterregeln.

Was wo gilt — die vier Fragen im Vergleich
Übernachten
NLP: verboten · LSG: erlaubnispflichtig § 6 Abs. 2 Nr. 16 und 17 gegen § 11 Abs. 1 Nr. 9
Feuer
NLP: verboten · LSG: § 11 Abs. 1 Nr. 7 für Grillplätze im Wald zusätzlich § 15 Abs. 1 SächsWaldG mit 100 m Abstand
Klettern
in beiden Gebieten nur an zugelassenen Gipfeln § 6 Abs. 2 Nr. 18 und § 10 Abs. 2 Nr. 8
Kfz abstellen
NLP: § 6 Abs. 2 Nr. 15 · LSG: § 11 Abs. 1 Nr. 17 im Nationalpark Verbot, im Landschaftsschutzgebiet Erlaubnisvorbehalt

Fundstelle: Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz, Abschnitte 2 und 3

Was das für die Planung heißt

Das Landschaftsschutzgebiet ist keine Ausweichfläche für eine Nacht, die im Nationalpark nicht zulässig wäre. Wer im Februar boofen wollte und wegen der Sperrzeit ins Landschaftsschutzgebiet ausweicht, tauscht ein Verbot gegen einen Erlaubnisvorbehalt, den er ohne Antrag nicht erfüllt — dazu Die Sperrzeit.

Wie Sachsen die allgemeine Lage außerhalb von Schutzgebieten regelt, steht in der Rechtslage-Matrix — dort in der sächsischen Zeile mit § 11 Abs. 4 SächsWaldG und § 28 Abs. 1 SächsNatSchG.

Was praktisch bleibt, sind die vier gesetzlichen Wege, auf denen in Deutschland legal draußen übernachtet wird: der ausgewiesene Platz, die Zustimmung der berechtigten Person, die landesrechtliche Ausnahme und die Gebietsverordnung. Sie stehen in Trekkingplätze: vier gesetzliche Wege. Im Elbsandstein sind zwei davon besetzt: der zugelassene Campingplatz und — für Kletternde, außerhalb der Sperrzeit — die Freiübernachtungsstelle nach der geltenden Regel. Den Rahmen des Themenbereichs setzt Boofen im Elbsandstein.