Ob ein Park durch ein Gesetz oder eine Verordnung festgesetzt ist, klingt nach einer Frage für Juristen. Für dich entscheidet sie zwei praktische Dinge: wo du den Text findest, und ob der Bußgeldrahmen im selben Dokument steht.
Drei Rechtsformen unter neun Parks
Unter den neun geprüften Parks gibt es vier Landesgesetze, vier Rechtsverordnungen und eine fortgeltende Verordnung aus der DDR. Landesgesetze sind das Nationalparkgesetz Schwarzwald (NLPG), das Gesetz über den Nationalpark „Harz (Niedersachsen)“, das Nationalparkgesetz Unteres Odertal und das schleswig-holsteinische Nationalparkgesetz. Rechtsverordnungen gelten für den Bayerischen Wald, Berchtesgaden, die Eifel und die Sächsische Schweiz.
Die Rechtsform folgt keinem Muster nach Alter oder Region. Bayern hat beide Parks per Verordnung der Staatsregierung festgesetzt, Nordrhein-Westfalen die Eifel per Verordnung des Ministeriums; Baden-Württemberg hat den Schwarzwald 2013 durch Gesetz errichtet; das geltende niedersächsische Harzgesetz stammt vom 19. Dezember 2005 und hat nach seinem § 24 ein Gesetz von 1999 abgelöst.
Der Sonderfall Müritz: Recht aus der DDR, das weiter gilt
Der Müritz-Nationalpark beruht auf einer „Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes ‚Müritz-Nationalpark‘“ vom 12. September 1990, erlassen vom Ministerrat der DDR drei Wochen vor der Wiedervereinigung. Sie gilt nach Art. 3 Nr. 30 Buchst. c der Vereinbarung zum Einigungsvertrag fort und steht deshalb bis heute bei gesetze-im-internet.de. Die Nationalparkverwaltung veröffentlicht sie mit dem Vermerk einer Änderung durch Verordnung vom 20. November 1992.
Man sieht dem Text sein Alter an. § 4 beschreibt die Schutzzone Ib als Flächen, die „derzeitig noch von der Sowjetischen Armee als Truppenübungsplätze genutzt werden“, und die Grenzbeschreibung nennt Schlagnummern von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Das ändert nichts an der Geltung, wohl aber daran, wie leicht sich eine Aussage belegen lässt — beim Bußgeld zeigt sich das deutlich.
Was die Rechtsform für das Bußgeld bedeutet
In allen vier Gesetzen steht der Bußgeldrahmen im Gesetz selbst; alle vier Verordnungen verweisen dafür auf das jeweilige Landesnaturschutzgesetz. Das NLPG nennt in § 17 Abs. 2 bis 50.000 Euro, das Harzgesetz in § 21 Abs. 2 bis 25.000 oder 50.000 Euro, das Odertal-Gesetz in § 21 Abs. 3 bis 50.000 Euro, das schleswig-holsteinische Gesetz in § 10 Abs. 2 — noch in Deutscher Mark. Die bayerischen Verordnungen verweisen auf Art. 57 BayNatSchG, die Eifel-Verordnung auf §§ 77 und 78 LNatSchG NRW, die sächsische auf § 49 SächsNatSchG.
Die Müritz-Verordnung fällt aus diesem Muster: Sie hat weder eine eigene Bußgeldvorschrift noch eine Verweisung. Warum sich die Kette dort nicht schließen ließ, steht mit allen Gliedern in Bußgeld im Nationalpark: die Kette je Park.
Was die Rechtsform für die Suche bedeutet
Gesetze stehen im Landesrecht-Portal unter den Gesetzen, Verordnungen oft unter einem eigenen Kürzel — und die Müritz-Verordnung beim Bund. Wer im Landesportal Mecklenburg-Vorpommerns nach dem Nationalpark sucht, sucht an der falschen Stelle. Die Portale der neun Parks und ihre Eigenheiten stehen in Die Verordnung deines Nationalparks selbst finden; warum auch der richtige Text nicht immer die ganze Regel enthält, in Die Regel steht woanders.
Die Rechtsform ist die erste Spalte im Vergleich des Überblicks Nationalparks. Wo außerhalb von Schutzgebieten das Landesrecht gilt, zeigt die Rechtslage-Matrix.