Wer zum ersten Mal in einen Nationalpark fährt, sucht oft nach einem Formular, das es nicht gibt. Für vieles, was Besucher tun, verlangen die Parkregelungen keine Genehmigung — sie verbieten es oder erlauben es. Diese Liste nennt, was du nicht beantragen musst, und jeweils die Grenze, ab der sich das ändert.

Einen Antrag fürs Wandern auf zugelassenen Wegen

Keine der neun gelesenen Parkregelungen verlangt eine Erlaubnis dafür, auf den zugelassenen Wegen zu gehen. Einige sagen es ausdrücklich: „Das Betreten des Nationalparks zum Zweck der Erholung und Bildung ist jedermann gestattet, soweit dadurch die Schutzzwecke des Nationalparks nicht beeinträchtigt werden.“ (§ 8 Abs. 1 NLPG). „Der Nationalpark darf in den Schutzzonen Ia, Ib und II auf allen Straßen und Wegen betreten sowie mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen befahren werden.“ (§ 10 Abs. 2 Satz 1 NatPUOG). Der Harz erlaubt das Betreten „auf entsprechend kenntlich gemachten Wegen, Loipen und sonstigen Flächen“ (§ 6 Abs. 1 Satz 1 NPGHarzNI), und im Bayerischen Wald bleibt das allgemeine Betretungsrecht bestehen (§ 10 BayWaldNatPV).

Die Grenze: Welche Wege zugelassen sind, ist in jedem Park anders geregelt, im Bayerischen Wald für manche Wege sogar nur zeitweise — dazu Das Wegegebot in neun Parks.

Eine Genehmigung für eine kleine Gruppe im Schwarzwald

Im Nationalpark Schwarzwald setzt die Genehmigungspflicht erst bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen ein. § 8 Abs. 3 NLPG: „Im Nationalpark sind Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen nur zulässig, wenn sie“ — es folgt: unter Leitung oder mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung stattfinden oder von anerkannten Vereinigungen oder Tourismusstellen mit zertifizierten Führern durchgeführt werden. Und selbst dann gilt: „Die Genehmigung nach Satz 1 Nummer 1 gilt als erteilt, wenn die Nationalparkverwaltung nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen eine Entscheidung trifft.“

Eine Anmeldung an den sächsischen Feuerstellen

Für die ausgewiesenen Feuerstellen im Nationalpark Sächsische Schweiz gibt es kein Anmeldeverfahren. Die Nationalparkverwaltung schreibt dazu: „Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.“ Die Grenzen stehen gleich daneben: nur mitgebrachtes Holz, keine Übernachtung an der Feuerstelle, und ab Waldbrandgefahrenstufe 3 kein Feuer — im Einzelnen in Feuer und Kocher an der Boofe.

Eine Erlaubnis für Pilze oder den Handstrauß, wo die Regelung sie zulässt

Wo eine Parkregelung das Sammeln zulässt, ist dafür kein Antrag vorgesehen. Das gilt für die Sammelflächen im Schöneberger-Stolper Wald vom 1. August bis 31. Dezember (§ 10 Abs. 3 Nr. 5 NatPUOG) und für den Handstrauß in den freigegebenen Flächen des schleswig-holsteinischen Wattenmeers (Allgemeinverfügung vom 27. September 2004). Die Grenze: Austern, Miesmuscheln und Wattwürmer lässt dieselbe Allgemeinverfügung nur Inhabern eines Fischereischeins zu, und am Müritz-Nationalpark gilt die Sammelerlaubnis nur für die ortsansässige Bevölkerung. Der Vergleich steht in Pilze und Beeren im Nationalpark.

Eine Befreiung für das, was ohnehin erlaubt ist

Die Befreiung nach § 67 BNatSchG ist ein Weg für Ausnahmen von einem Verbot, nicht für Handlungen, die die Parkregelung zulässt. Sie kann nach § 67 Abs. 1 auf Antrag gewährt werden, wenn sie „aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist“ oder die Vorschrift im Einzelfall „zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist“. Zuständig ist je nach Park eine andere Stelle, im Schwarzwald etwa die Nationalparkverwaltung (§ 11 Abs. 2 NLPG).

Was du trotzdem brauchst

Nicht beantragen heißt nicht vorbereiten. Du brauchst den geltenden Text deines Parks, die ergänzenden Regelungen auf der Seite der Verwaltung und die Kennzeichnung vor Ort. Wie du sie findest, steht in Die Verordnung deines Nationalparks selbst finden; den Vergleich aller neun Parks zeigt der Überblick Nationalparks. Für Flächen außerhalb von Schutzgebieten zeigt die Rechtslage-Matrix, wo das Landesrecht eine Zustimmung oder Genehmigung verlangt.