Multitools werden über Zahlen verkauft: 12 Funktionen, 18 Funktionen, 24 Funktionen. Auf einer Tour kommen davon zwei bis drei zum Einsatz, und eine davon ist der Grund, aus dem das Werkzeug überhaupt mitgeht. Wer diese eine Funktion benennen kann, trifft eine belastbare Entscheidung; wer die Funktionsliste als Argument nimmt, trägt 200 Gramm Möglichkeiten.
Die Zange ist das Argument
Es gibt eine Klasse von Problemen unterwegs, die sich mit den Fingern nicht lösen lässt und mit einem Messer erst recht nicht. Sie haben alle dieselbe Form: Etwas Kleines aus Metall sitzt fest oder ist verbogen.
- der Schieber eines Reißverschlusses, der sich aufgebogen hat und nicht mehr greift,
- ein Zelthering, der auf Stein getroffen ist und krumm zurückkommt,
- ein Ventil oder eine Düse am Kocher, die sich mit heißen Fingern nicht drehen lässt,
- eine Schnalle oder ein Karabiner, dessen Feder klemmt,
- ein Draht, ein Kabelbinder, ein Splint.
Für all das ist die Zange das Werkzeug, und ein Ersatz existiert nicht. Das ist der Punkt, an dem sich die 200 Gramm rechnen — nicht die Schere, nicht der Kreuzschlitz, nicht der Kapselheber.
Welche weiteren Funktionen tatsächlich Arbeit haben
Die Schere ist die zweite Funktion, die sich rechtfertigt — für Pflaster, Tape, Verbandsmaterial und Fäden. Sie schneidet feiner als jedes Messer und ist in der Erste-Hilfe-Anwendung deutlich sicherer.
Der Flachschraubendreher hat auf Touren mit Trekkingstöcken, Bindungen oder Fahrradkomponenten eine Aufgabe. Auf einer reinen Wandertour praktisch keine.
Alles Weitere ist Beigabe. Kapselheber, Dosenöffner, Feile, Ahle, Säge, Lineal am Griff, Bitträger: Jedes davon löst ein Problem, das auf einer Tour selten auftritt und für das es im Zweifel eine andere Lösung gibt.
Die Klinge im Multitool bringt die Rechtsfrage mit
Ein Multitool mit Messerklinge ist waffenrechtlich ein Messer. Das Führungsverbot des § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG fragt nicht danach, ob die Klinge allein steht oder Teil eines Werkzeugs ist. Es fragt nach der Bauart: Lässt sich die Klinge einhändig feststellen, ist es ein Einhandmesser — mit allen Folgen, und ohne Längengrenze.
Viele Multitools erfüllen dieses Merkmal, seit Klingen mit Daumenpin und Liner-Lock verbaut werden, die sich bei geschlossenem Werkzeug von außen öffnen lassen. Woran man das prüft, steht in Einhandmesser erkennen.
Für Veranstaltungen und den Fernzug ist die Frage noch einfacher — und strenger. § 42 Abs. 4a Satz 1 WaffG und § 42b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG sprechen von „Messern“ ohne jeden Zusatz. Bauart und Länge spielen dort keine Rolle: Jede Klinge ist erfasst, auch die 5 Zentimeter kurze im Multitool. Der Ausweg ist derselbe wie beim Messer — die Beförderung ohne Zugriffsbereitschaft nach § 42 Abs. 4a Satz 2 Nr. 3 WaffG, also mehr als drei Handgriffe bis zum Werkzeug. Die Einzelheiten stehen in Volksfest, Fernzug, Verbotszone und die Packweise in Messer verstauen.
Die Gewichtsrechnung
Ein Multitool mittlerer Größe wiegt 200 bis 250 Gramm. Dagegen steht, was es tatsächlich ersetzt: eine kleine Schere (etwa 15 Gramm), einen kleinen Schraubendreher (etwa 15 Gramm). Das sind rund 30 Gramm — die Differenz von gut 170 Gramm bezahlt man ausschließlich für die Zange und für die Möglichkeit, dass sie gebraucht wird.
Diese Rechnung geht bei Touren mit Zelt, Kocher und Rad auf und bei einer Tageswanderung nicht. Sie gehört damit in dieselbe Kategorie wie jede andere Mitnahmeentscheidung: Sie hängt an einer benennbaren Aufgabe, nicht an einem Katalogeintrag. Was regelmäßig ohne solche Aufgabe mitgeht, benennt Messer und Werkzeug, die auf einer Wandertour nichts zu tun haben; wo Werkzeug jenseits des Messers wirklich Arbeit hat, steht in Säge, Beil, Axt.
Die Rechtslage-Matrix führt die Messer-Spalte für alle 16 Bundesländer; den Überblick über den Themenbereich gibt Messer und Werkzeug.