Der häufigste Irrtum in diesem Thema ist eine Verwechslung von zwei Vorgängen. Das Waffengesetz interessiert sich nicht dafür, ob sich ein Messer mit einer Hand öffnen lässt, sondern dafür, ob sich die Klinge dabei einhändig feststellen lässt. Zwei Wörter, eine völlig andere Prüfung — und der Grund, warum Daumenpin und Klingenloch für sich genommen noch gar nichts entscheiden.

Das Merkmal im Wortlaut

§ 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG spricht von „Messer[n] mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)“. Der Klammerzusatz ist eine Legaldefinition: Das Gesetz erklärt, was es unter dem Begriff versteht, und es tut das über die Feststellbarkeit.

Zwei Elemente müssen zusammenkommen:

  1. Feststellen — die Klinge wird in der geöffneten Stellung gesichert, sodass sie nicht von selbst zuklappt. Umgangssprachlich: Sie rastet ein.
  2. Einhändig — dieses Feststellen geschieht mit derselben Hand, die das Messer hält, ohne die zweite Hand zu Hilfe zu nehmen.

Fehlt eines der beiden, greift der Tatbestand nicht.

Was das am Objekt heißt

Die praktische Prüfung besteht aus zwei Handgriffen. Erstens: Lässt sich die Klinge mit einer Hand vollständig ausklappen? Zweitens: Bleibt sie danach von selbst offen, weil eine Sperre eingerastet ist?

Nur wenn beide Antworten Ja lauten, liegt ein Einhandmesser im Sinne des Gesetzes vor. Vier Konstruktionen ordnen sich damit so ein:

BauartEinhändig zu öffnen?Klinge wird festgestellt?Einhandmesser nach § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG
Klappmesser mit Daumenpin und Liner-, Frame- oder Backlockjajaja
Klappmesser mit Nagelhaue, ohne Arretierungneinneinnein
Slipjoint (Rückenfeder, keine Verriegelung)je nach Öffnernein — die Feder hält, sie sperrt nichtnein
Feststehende Klinge bis 12 cmentfälltentfälltnein; erfasst wäre sie erst über 12 cm Klingenlänge

Die Abgrenzung nach oben: Spring- und Fallmesser

Wo die Kraft herkommt, entscheidet über die Rechtsfolge. Beim Einhandmesser kommt sie aus der Hand: Der Daumen schiebt oder schwenkt die Klinge heraus. Bei den beiden Bauarten, die das Gesetz in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2 WaffG beschreibt, kommt sie aus dem Messer selbst:

  • Springmesser — die Klinge schnellt „auf Knopf- oder Hebeldruck“ hervor.
  • Fallmesser — die Klinge schnellt „beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung“ hervor.

Beide sind nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 WaffG verbotene Gegenstände. Das ist eine andere Kategorie als das Führungsverbot: Dort ist bereits der Besitz strafbewehrt, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG nennt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Einzelheiten samt der eng gefassten Springmesser-Ausnahme stehen in Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser.

Warum bei Einhandmessern keine Länge zählt

Die Zahl 12 in § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG steht hinter „feststehende Messer“ und nur dort. Für Einhandmesser nennt das Gesetz keine Grenze — weder nach oben noch nach unten. Ein Einhandmesser mit 5 Zentimeter Klinge unterliegt demselben Führungsverbot wie eines mit 10 Zentimetern.

Das ist der Punkt, an dem viele Kaufentscheidungen kippen. Wer davon ausgeht, ein kleines Einhandmesser sei „unter der Grenze“ und damit unproblematisch, hat den Satz falsch gelesen. Wie die Grenze für feststehende Klingen zu verstehen ist und warum das Gesetz keine Messvorschrift dazu enthält, steht in Klingenlänge messen.

Die Konsequenz für die Auswahl

Für die allermeisten Aufgaben unterwegs ist die einhändige Bedienbarkeit verzichtbar. Sie hat dort Sinn, wo eine Hand gebunden ist — beim Klettern, im Boot, beim Arbeiten am Seil. Auf einer Wanderung ist sie ein Komfortmerkmal, das eine rechtliche Frage mitbringt.

Wer diese Frage nicht führen will, hat zwei Möglichkeiten, die das Führungsverbot gar nicht erst berühren: ein zweihändig zu öffnendes Klappmesser oder eine feststehende Klinge bis 12 Zentimeter. Welche der beiden zu welcher Tour passt, wägt Feststehend oder klappbar ab.

Den vollständigen Paragrafen mit allen Ausnahmen behandelt Welches Messer darfst du dabeihaben?; die Rechtslage-Matrix führt die Messer-Spalte für alle 16 Bundesländer. Den Überblick über den Themenbereich gibt Messer und Werkzeug.