Die Dachlast ist die Masse, die auf dem Dach eines Fahrzeugs mitgeführt werden darf. Sie ist eine Angabe des Fahrzeugherstellers und steht in der Betriebsanleitung — nicht im Fahrzeugschein, der dafür keinen Code führt.
Es gelten immer zwei Grenzen. ISO 11154:2023 unterscheidet die zulässige Dachlast des Fahrzeugs (Formelzeichen mD) von der Tragfähigkeit des Dachträgers (mE). Es gilt die kleinere der beiden, und davon geht das Eigengewicht des Trägers (mN) noch ab.
Was daneben immer gilt: § 22 Abs. 2 Satz 1 StVO begrenzt Fahrzeug und Ladung zusammen auf 2,55 m Breite und 4 m Höhe. Warum die verbreitete „statische Dachlast“ keine Fundstelle hat, steht in Dachlast: die Zahl, die niemand belegt.