Cell Broadcast ist das Verfahren, mit dem amtliche Warnungen an alle empfangsbereiten Mobilfunkendgeräte in einem festgelegten geographischen Gebiet ausgesendet werden. In Deutschland steht es in § 164a des Telekommunikationsgesetzes.

Kein Empfängerkreis. Nach § 164a Absatz 2 TKG geht die Warnung an alle Endgeräte im Gebiet — nicht an Abonnenten eines Dienstes. Eine App oder Registrierung ist dafür nicht nötig.

Ausgelöst wird sie nicht vom Wetterdienst, sondern nach § 164a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a über das zentrale Warnsystem des Bundes durch Gefahrenabwehrbehörden sowie Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes — und nur für drohende oder sich ausbreitende größere Notfälle und Katastrophen.

Zwei Grenzen: Ohne Mobilfunkempfang kommt nichts an, und das Verfahren kennt keine Zustellbestätigung. Die europäische Grundlage ist Artikel 110 der Richtlinie (EU) 2018/1972 mit Frist bis zum 21. Juni 2022. Der Vergleich der Warnkanäle steht in Wie eine Wetterwarnung zu dir kommt.