Boofen ist das sächsische Verb zu Boofe und bezeichnet das Übernachten unter einem Felsüberhang im Elbsandsteingebirge. Das Wort ist umgangssprachlich; der Rechtsbegriff dafür lautet Freiübernachten.

Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 2025 verwendet beide Wörter nebeneinander. In ihrer Ziffer I Nummer 1 heißt es, die Ausnahme erkenne „die Tradition insbesondere der sächsischen Bergsteiger an, in bestimmten Bereichen des Nationalparks Sächsische Schweiz frei zu übernachten (zu boofen)“.

Der Sprachgebrauch ist weiter als die Erlaubnis. Umgangssprachlich heißt „boofen“ jede Nacht unter einem Überhang. Zulässig ist im Nationalpark aber nur das Freiübernachten an einer der 58 zugelassenen und gekennzeichneten Stellen außerhalb der Kernzone, außerhalb der Sperrzeit vom

  1. Februar bis 15. Juni und nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns (§ 8 Abs. 1 Nr. 11 der Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz).

Wie weit der Sprachgebrauch von der Regel abweicht, ist erhoben. Nach der Begründung der Bekanntmachung ergab eine Hochrechnung für 2019 rund 34.000 Freiübernachtungen in der Saison von April bis Oktober; etwa die Hälfte davon erfolgte an nicht zugelassenen Stellen, und die überwiegende Anzahl der Nutzer hatte keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Felsklettern.

Außerhalb des Nationalparks gilt anderes. Im umgebenden Landschaftsschutzgebiet ist das Zelten nach § 11 Abs. 1 Nr. 9 der Verordnung nicht verboten, sondern erlaubnispflichtig.

Warum die Kopplung an den Klettersport die entscheidende Voraussetzung ist, steht in Nur beim Klettern; der Unterschied zwischen Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet in Landschaftsschutzgebiet: Erlaubnisvorbehalt statt Verbot.