Eine Boofe ist ein natürlicher Überhang im Sandstein des Elbsandsteingebirges, unter dem man im Trockenen liegt. Das Wort ist sächsisch und bezeichnet sowohl den Ort als auch — als „Boofen“ — die Tätigkeit. Es hängt eng mit der Geschichte des sächsischen Felskletterns zusammen.

Die rechtliche Grundlage steht in der Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz vom 23. Oktober 2003. Im Nationalpark ist das Übernachten im Freien grundsätzlich untersagt; § 8 Abs. 1 Nr. 11 nimmt davon „das Lagern in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns im Bereich der … zugelassenen Klettergipfel und -wege“ aus. Welche Stellen zugelassen sind, legen nach § 14 Abs. 5 die Bergsportkonzeptionen fest; die Nationalparkverwaltung führt 58 gekennzeichnete Freiübernachtungsstellen außerhalb der Kernzone.

Der Zeitraum ist seit 2026 dauerhaft geregelt. Das Sächsische Umweltministerium hat die bisher befristete Regelung am 18. Dezember 2025 durch eine im Sächsischen Amtsblatt veröffentlichte Änderung des Pflege- und Entwicklungsplans verstetigt: Ab dem Jahr 2026 ist das Freiübernachten an den 58 Stellen vom 1. Februar bis 15. Juni jeden Jahres nicht gestattet. Die vorherige Regelung lief am 31. Dezember 2025 aus.

Feuer ist ausgenommen — und zwar vollständig. § 6 Abs. 2 Nr. 14 der Verordnung untersagt außerhalb bebauter und eingefriedeter Grundstücke das Anzünden und Unterhalten von Feuer; die Nationalparkverwaltung nennt ausdrücklich auch Kerzen, Campingkocher und das Rauchen.

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