Warum steht auf Akkus überhaupt eine Wattstundenzahl? Nicht wegen der Verbraucher. Wegen des Luftverkehrs: Die internationalen Gefahrgutvorschriften knüpfen die Zulässigkeit an genau diese Größe — und sie wurden 2026 spürbar verschärft.
Was sich am 27. März 2026 geändert hat
Drei Auflagen, die vorher nicht in dieser Form galten und die unabhängig von der Größe der Powerbank sind:
- Höchstens zwei Powerbanks je Person.
- Powerbanks dürfen an Bord nicht geladen werden.
- Powerbanks sollen an Bord auch kein Gerät laden.
Dazu, weiterhin geltend: Powerbanks gehören ins Handgepäck, nicht in den aufgegebenen Koffer, und jeder Ersatzakku muss einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein — in der Originalverpackung, in einer eigenen Tasche oder mit abgeklebten Kontakten.
Die Fundstelle ist das Addendum Nr. 1 vom 27. März 2026 zu den Technical Instructions der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO Doc 9284-AN/905, Ausgabe 2025–2026). Es ist ausdrücklich ab dem 27. März 2026 anwendbar.
Die drei Größenklassen
Sie gelten für Lithium-Ionen-Akkus aller Art — Powerbanks, Ersatzakkus, Geräteakkus:
- bis 100 Wh
- ohne Genehmigung entspricht einem Aufdruck von rund 27.800 mAh bei 3,6 V
- über 100 bis 160 Wh
- mit Genehmigung des Betreibers höchstens 2 Stück je Person; entspricht rund 44.400 mAh
- über 160 Wh
- nicht zulässig keine Beförderung durch Reisende
Fundstelle: ICAO Doc 9284-AN/905, Technical Instructions, Ausgabe 2025–2026, Addendum Nr. 1 vom 27.03.2026, Bestimmungen für Reisende
Die Umrechnung in Milliamperestunden steht hier nur als Orientierung: Maßgeblich ist die Wattstundenzahl, und die muss auf dem Akku ablesbar sein. Warum die mAh-Zahl auf der Verpackung nicht dieselbe Aussage trifft, steht in Milliamperestunden oder Wattstunden.
Warum überhaupt Wattstunden
Weil die Prüfvorschrift daran anknüpft. Jeder Akku, der befördert werden darf, muss die Prüfungen nach dem UN Manual of Tests and Criteria, Teil III Unterabschnitt 38.3 bestanden haben — die Reihe von Prüfungen zu Höhensimulation, Temperaturwechsel, Vibration, Stoß, Kurzschluss und Überladung, die unter dem Kürzel UN 38.3 bekannt ist. Die Einstufung nach Energie ist die Größe, an der sich das Risiko eines thermischen Durchgehens bemisst — nicht die Ladung in Milliamperestunden.
Das ist der praktische Grund, warum die Wattstundenzahl überhaupt auf Geräteakkus steht. Ohne den Luftverkehr stünde sie dort vermutlich nicht, und die Rechnung im Wh-Bedarfsrechner wäre schwieriger.
Geräte im aufgegebenen Gepäck
Sie müssen vollständig ausgeschaltet sein — nicht im Ruhe- oder Schlafzustand —, sobald ihr Lithium-Ionen-Akku mehr als 2,7 Wattstunden hat. Diese Schwelle ist niedrig: Ein Mobiltelefon liegt weit darüber, eine Stirnlampe je nach Größe ebenfalls.
Außerdem müssen Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Einschalten und gegen Beschädigung getroffen sein, und die Vorschrift empfiehlt ausdrücklich, solche Geräte im Handgepäck mitzuführen.
Was das für die Auswahl bedeutet
Die Grenze von 100 Wattstunden schneidet genau die Klasse an, die für lange Touren interessant wird. Eine Powerbank mit einem Aufdruck von 20 000 mAh liegt bei rund 72 Wattstunden und ist unproblematisch; eine mit 30 000 mAh liegt bei rund 108 Wattstunden und braucht bereits die Zustimmung des Luftfahrtunternehmens.
Wer zum Startpunkt fliegt, entscheidet damit faktisch: eine Powerbank unterhalb von 100 Wattstunden — oder vorher fragen. Wie man die nötige Größe bestimmt, ohne unnötig groß zu kaufen, steht in Powerbank auswählen; der ganze Themenbereich Energie & Licht rechnet dafür in Wattstunden.