Ein bis fünf Sterne, vergeben von Branchenverbänden, drei Jahre gültig: was die verbreitete Campingplatz-Klassifizierung ist — und was sie nicht ist.
5 Min Lesezeit·Aktualisiert 14. September 2026·Geprüft 14. September 2026
Fünf Sterne auf dem Platzschild wirken wie eine amtliche Auszeichnung. Sie
sind es nicht — und das ist kein Makel, sondern nur eine andere Kategorie
als die Baugenehmigung.
Die Campingplatz-Klassifizierung im Überblick
Träger
Deutscher Tourismusverband (DTV) und Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD)private Branchenverbände, keine Behörde
Durchführung
Landescampingverbände, Vor-Ort-Begutachtung durch ein Auditorenteam
Kategorien
1 bis 5 Sterne
Bewertungsbereiche
Rezeption, Sanitäranlagen, Standplätze/Gelände, bauliche Instandhaltung und Sauberkeit
Gültigkeit
3 Jahre
Fundstelle: https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaetssysteme/klassifizierung-campingplaetze. Stand 2026-09-14.
Ein Auditorenteam besucht den Platz und bewertet ihn nach einem
Kriterienkatalog, den DTV und BVCD gemeinsam führen. Bewertet werden unter
anderem Rezeption, Sanitäranlagen und die Standplätze selbst — nicht nur
Ausstattung, sondern auch baulicher Zustand und Sauberkeit. Vor Ort läuft
die Begutachtung über die jeweiligen Landescampingverbände.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Was ein Campingplatz baulich mindestens vorhalten muss, steht nicht im
Sterne-Katalog, sondern in der jeweiligen Landesverordnung — am Beispiel
Brandenburgs ausführlich in
Was das Baurecht einem Campingplatz vorschreibt und
Was die Verordnung an Sanitäranlagen verlangt.
Die Sterne bewerten, wie großzügig und gepflegt ein Platz diese Pflicht
erfüllt und was er freiwillig obendrauf legt — sie sind eine
Qualitätsaussage der Branche selbst, an der sich Gäste orientieren können,
aber keine Rechtsauskunft.
Die vollständige Systematik der Camping-Begriffe steht im Themenbereich
Camping; was das für die Kostenseite bedeutet — mehr Sterne
sind in der Regel auch eine höhere Platzgebühr —, lässt sich mit dem
Kosten-je-Nacht-Rechner selbst nachrechnen, indem die
Platzgebühr als eigener Eingabewert angepasst wird.