Fünf Sterne auf dem Platzschild wirken wie eine amtliche Auszeichnung. Sie sind es nicht — und das ist kein Makel, sondern nur eine andere Kategorie als die Baugenehmigung.

Die Campingplatz-Klassifizierung im Überblick
Träger
Deutscher Tourismusverband (DTV) und Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) private Branchenverbände, keine Behörde
Durchführung
Landescampingverbände, Vor-Ort-Begutachtung durch ein Auditorenteam
Kategorien
1 bis 5 Sterne
Bewertungsbereiche
Rezeption, Sanitäranlagen, Standplätze/Gelände, bauliche Instandhaltung und Sauberkeit
Gültigkeit
3 Jahre

Fundstelle: https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaetssysteme/klassifizierung-campingplaetze. Stand 2026-09-14.

Ein Auditorenteam besucht den Platz und bewertet ihn nach einem Kriterienkatalog, den DTV und BVCD gemeinsam führen. Bewertet werden unter anderem Rezeption, Sanitäranlagen und die Standplätze selbst — nicht nur Ausstattung, sondern auch baulicher Zustand und Sauberkeit. Vor Ort läuft die Begutachtung über die jeweiligen Landescampingverbände.

Warum die Unterscheidung wichtig ist

Was ein Campingplatz baulich mindestens vorhalten muss, steht nicht im Sterne-Katalog, sondern in der jeweiligen Landesverordnung — am Beispiel Brandenburgs ausführlich in Was das Baurecht einem Campingplatz vorschreibt und Was die Verordnung an Sanitäranlagen verlangt. Die Sterne bewerten, wie großzügig und gepflegt ein Platz diese Pflicht erfüllt und was er freiwillig obendrauf legt — sie sind eine Qualitätsaussage der Branche selbst, an der sich Gäste orientieren können, aber keine Rechtsauskunft.

Die vollständige Systematik der Camping-Begriffe steht im Themenbereich Camping; was das für die Kostenseite bedeutet — mehr Sterne sind in der Regel auch eine höhere Platzgebühr —, lässt sich mit dem Kosten-je-Nacht-Rechner selbst nachrechnen, indem die Platzgebühr als eigener Eingabewert angepasst wird.