„Die können mich doch orten.“ Der Satz fällt regelmäßig, wenn es um Notrufe draußen geht, und er ist halb richtig. Es gibt zwei völlig verschiedene Ortungswege, sie unterscheiden sich um den Faktor 350 in der Genauigkeit, und der genauere ist rechtlich nicht vorgeschrieben.

Dieser Artikel trennt beide. Er gehört zum Themenbereich Sicherheit draußen; die übrige Rechtskette des Notrufs steht in Notruf 112: was das Gesetz zusichert.

Der Weg, den das Netz kennt: die Funkzelle

Er ist vorgeschrieben und grob. Für die Bestimmung der zuständigen Leitstelle ist nach § 4 Abs. 8 Nr. 3 Satz 1 NotrufV der vom Mobilfunknetz festgestellte Ursprung der Verbindung maßgeblich, und zur Genauigkeit sagt dieselbe Nummer:

Solange es dem Stand der Technik entspricht, hat der Mobilfunknetzbetreiber zumindest die Funkzelle zugrunde zu legen.

Wie grob das ist, steht in der Einleitung der ETSI-Spezifikation zu Advanced Mobile Location: Funkzellenortung ergibt dort im Mittel Kreisflächen mit einem Radius von etwa 1,75 Kilometern — angegeben am Beispiel des Vereinigten Königreichs. Eine Kreisfläche mit 1,75 km Radius ist knapp zehn Quadratkilometer groß.

Der Weg, den das Gerät kennt: AML

Er ist deutlich genauer und beruht auf einer Spezifikation, nicht auf einer Pflicht. Advanced Mobile Location nutzt die Ortungsfunktionen des Telefons — Satellitennavigation und WLAN — und schickt das Ergebnis an die Leitstelle.

Größenordnungen der Ortung
AML im Freien
bis herab zu 5 m Aus (Assisted) GNSS und WLAN-Daten des Endgeräts.
AML in Gebäuden
im Mittel Kreisflächen mit etwa 25 m Radius Wert der ETSI-Einleitung, gemittelt über Innenraumortungen.
Netzgestützte Funkzellenortung
im Mittel Kreisflächen mit etwa 1,75 km Radius Angabe der ETSI-Einleitung am Beispiel des Vereinigten Königreichs.

Fundstelle: ETSI TS 103 625 V1.1.1, Introduction

Die deutsche Rechtsgrundlage dafür ist ein einziger Absatz, und sein Verb ist entscheidend:

In Fällen, in denen das für die Notrufverbindung genutzte Endgerät über Informationen über seinen Standort verfügt, dürfen diese Informationen nach festgelegten Verfahren automatisch an die Notrufabfragestelle gesendet werden.

„Dürfen“, nicht „müssen“. Die europäische Vorgabe ist ähnlich vorsichtig formuliert: Der am besten geeigneten Notrufabfragestelle sind nach Herstellung der Notrufverbindung unverzüglich Informationen zum Anruferstandort bereitzustellen; dazu gehören netzgestützte Standortinformationen und, soweit verfügbar, vom Mobilgerät gewonnene Angaben. (Art. 109 Abs. 6 Satz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972).

Die fünf Grenzen, die in der Spezifikation selbst stehen

Sie sind der Grund, warum AML kein Ersatz für Vorbereitung ist. Die ETSI-Spezifikation benennt sie ausdrücklich.

GrenzeWas dahinterstecktFundstelle
AML braucht den NotrufDas Verfahren wird durch den Notruf ausgelöst. Ohne zustande gekommenen Notruf gibt es keine AML-Nachricht — die Ortung ersetzt keinen fehlenden Empfang.ETSI TS 103 625 V1.1.1, Abschnitt 4
Zeitfenster statt bestmöglicher WertZwischen Beginn des Notrufs und dem Absenden der Standortnachricht liegt ein einstellbares Zeitlimit T1 nach dem Grundsatz „schick uns, was du jetzt hast“. GNSS liefert die beste Position, braucht dafür aber am längsten.ETSI TS 103 625 V1.1.1, Abschnitt 5.1
Ohne Datenverbindung weniger genauFür die schnelle Positionsbestimmung (A-GNSS) und für die WLAN-Datenbanken braucht das Endgerät eine Datenverbindung. Ohne sie ist AML weiterhin möglich, aber nur mit unassistiertem GNSS und Versand per SMS.ETSI TS 103 625 V1.1.1, Abschnitt 5.4
Der Akku hat VorrangVor dem Auslösen soll das Endgerät prüfen, ob noch genug Akku für ein fünfminütiges Sprachgespräch bleibt. Vorrang hat die Sprachverbindung zur Notrufabfragestelle.ETSI TS 103 625 V1.1.1, Abschnitt 5.5
Fehlschlag wird gemeldetKonnte kein Verfahren eine Position liefern, wird eine Nachricht gesendet, die genau das mitteilt. Ein Ausbleiben der Position ist für die Leitstelle also erkennbar.ETSI TS 103 625 V1.1.1, Abschnitt 5.1

Die erste Zeile ist die wichtigste und wird am häufigsten übersehen: AML wird durch den Notruf ausgelöst. Ohne Verbindung kein Notruf, ohne Notruf keine Standortmeldung. Ein Telefon, das keinen Empfang hat, sendet auch keine Position — was ohne eigenes Netz noch geht, steht in Notruf ohne eigenes Netz.

Warum du von AML nichts merkst

Weil es so vorgesehen ist. Die Spezifikation verlangt, dass die Übermittlung automatisch und ohne Zutun der anrufenden Person geschieht, und begründet das mit der Lage: Wer einen Notruf absetzt, steht unter Stress. Die Software soll für die Nutzer unsichtbar bleiben, damit sie nicht verwirrt — und damit sie niemandem auffällt, der das Verfahren missbrauchen möchte.

Der zweite Teil dieser Anforderung ist ungewöhnlich: Weder während noch nach dem Notruf steht den Nutzern ein Nachweis der AML-Nachricht zur Verfügung. Es gibt also keine Möglichkeit, im Nachhinein zu prüfen, ob eine Position übermittelt wurde.

Was EU-Recht zur Genauigkeit vorschreibt — und was nicht

Die Einheit, nicht die Zahl. Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/444 ergänzt die Richtlinie (EU) 2018/1972 und legt für Mobilfunknetze fest:

Genauigkeit: Das Kriterium der Genauigkeit wird in Metern ausgedrückt; gegebenenfalls wird ebenfalls das Kriterium der Höhe bzw. vertikalen Genauigkeit in Metern ausgedrückt.

Zuverlässigkeit: Das Kriterium der Zuverlässigkeit wird als Erfolgsrate in Prozent ausgedrückt, einen Suchbereich gemäß dem Genauigkeitskriterium zu erfassen und an die am besten geeignete Notrufabfragestelle zu übermitteln.

Beides steht in Art. 3 Abs. 3 Buchst. a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2023/444. Und dann kommt der Punkt, an dem die Erwartung meist enttäuscht wird: Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/444 legt die Einheit fest, in der die Kriterien auszudrücken sind — Meter für die Genauigkeit, Prozent für die Zuverlässigkeit. Einen Zahlenwert nennt sie nicht. Eine unionsweit einheitliche Meterzahl für die Ortung eines Notrufs gibt es damit nicht.

Zuständig für die Festlegung sind die nationalen Regulierungsbehörden: Die zuständigen Regulierungsbehörden legen die Kriterien fest, erforderlichenfalls nach Konsultation des GEREK. (Art. 109 Abs. 6 Satz 5 der Richtlinie (EU) 2018/1972).

Was sich für Deutschland nicht belegen ließ

Die konkreten Meterwerte. § 164 Abs. 6 TKG überträgt die Kriterien für Genauigkeit und Zuverlässigkeit einer Technischen Richtlinie der Bundesnetzagentur, und § 6 NotrufV verweist ebenfalls dorthin. Diese Richtlinie war am 08.09.2026 über die Website der Bundesnetzagentur nicht auffindbar; die geprüften Pfade lieferten HTTP 404.

§ 4 Abs. 7 NotrufV erlaubt die Übermittlung des Gerätestandorts („dürfen … gesendet werden“), verpflichtet aber nicht dazu. Eine amtliche Aussage über den tatsächlichen Abdeckungsgrad in Deutschland ließ sich nicht finden.

Damit bleibt für diese Seite die belegbare Aussage: Vorgeschrieben ist mindestens die Funkzelle, erlaubt ist die genauere Ortung aus dem Gerät, und wie genau sie in Deutschland tatsächlich ist, ließ sich nicht belegen.

Wie genau die durchgegebene Koordinate überhaupt sein kann, hängt außerdem am Gelände: In Schlucht, Steilhang und dichtem Wald wirken genau die Fehlerquellen, die aus den Leistungszusagen der Systembetreiber ausgenommen sind — dazu Wald, Schlucht, Fels.

Was das für eine Tour draußen bedeutet

Dass eine Ortsangabe immer noch die zuverlässigste Information ist, die man liefern kann. Nicht weil die Technik schlecht wäre, sondern weil sie an Bedingungen hängt, die man von außen nicht sieht: Empfang, Datenverbindung, Akku, Zeitfenster.

Praktisch heißt das dreierlei. Erstens ist die Frage „wo bin ich?“ ein Planungsgegenstand und keine Notfallfrage — behandelt in Tourenplanung: Karte, Wetter, Wasser, Umkehrzeit. Zweitens ist der Akku eine Sicherheitsgröße, weil die Spezifikation ihn ausdrücklich als Bedingung nennt. Und drittens gilt für den Zeitpunkt dasselbe wie für die Umkehrzeit: Wer früh anruft, hat mehr Möglichkeiten — die Zeitrechnung dafür liefert der Tourenzeit-Rechner.

FAQ

Muss ich die Standortfreigabe im Telefon einschalten, damit AML funktioniert?

Die Spezifikation sieht vor, dass beim Notruf alle Ortungsverfahren des Geräts genutzt werden — auch solche, die sonst nicht verfügbar sind —, wobei die Präferenzen der Endnutzer beachtet werden und eine Akkuprüfung vorgeschaltet ist. Wie ein bestimmtes Gerät das umsetzt, ist Sache des Herstellers und steht nicht in der Spezifikation.

Woran erkennt die Leitstelle, welcher Anruf zu welcher Position gehört?

An der Rufnummer. Die Spezifikation nennt die MSISDN als Merkmal, mit dem Sprachanruf und AML-Daten zusammengeführt werden; bei Übermittlung per SMS ist sie ohnehin enthalten, bei Übermittlung per HTTPS soll sie nach Möglichkeit mitgesendet werden.

Was passiert, wenn keine Position ermittelt werden kann?

Dann wird nach Abschnitt 5.1 der Spezifikation eine Nachricht gesendet, die mitteilt, dass alle Verfahren gescheitert sind. Das Ausbleiben einer Position ist für die Leitstelle also erkennbar und nicht mit einem stillen Fehler zu verwechseln.