Ein Kabel für alles — so war die Idee. In der Praxis liegt im Rucksack weiterhin ein zweites, und das hat einen rechtlichen Grund: Die Pflicht gilt für eine abschließende Liste von Geräten, und ein erheblicher Teil der Outdoor-Elektronik steht nicht darauf.

Was vorgeschrieben ist

Die Funkanlagenrichtlinie in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2380 schreibt in Anhang Ia Teil I Nummern 1 bis 3, eingefügt durch Artikel 1 Nummer 11 vor: Wer eine der aufgeführten Gerätekategorien mit kabelgebundener Ladefunktion in Verkehr bringt, muss sie mit einem USB-C-Anschluss nach der Norm EN IEC 62680-1-3:2021 (USB-Typ-C-Kabel und -Steckverbinder) ausstatten — und dieser Anschluss muss jederzeit zugänglich und betriebsbereit sein.

Dazu kommt eine zweite Stufe: Wer mehr als 5 V, mehr als 3 A oder mehr als 15 W lädt, muss zusätzlich das Ladeprotokoll USB Power Delivery unterstützen und so gebaut sein, dass ein zusätzliches eigenes Ladeprotokoll dessen volle Funktion nicht beeinträchtigt.

Wann die Vorschriften gelten
Zwölf der dreizehn Kategorien
28.12.2024 Anhang Ia Teil I Nummern 1.1 bis 1.12, darunter tragbare Navigationssysteme
Laptops
28.4.2026 Anhang Ia Teil I Nummer 1.13

Fundstelle: Richtlinie (EU) 2022/2380 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU, Artikel 2 Absatz 1

Welche Geräte erfasst sind

Dreizehn Kategorien, abschließend aufgezählt:

tragbare Mobiltelefone · Tablets · Digitalkameras · Kopfhörer · Headsets · tragbare Videospielkonsolen · tragbare Lautsprecher · E-Reader · Tastaturen · Mäuse · **tragbare Navigationssysteme** · Ohrhörer · Laptops

Für diesen Themenbereich zählt vor allem eine Zeile: tragbare Navigationssysteme stehen unter Nummer 1.11. Ein GPS-Handgerät mit Ladebuchse fällt damit unter die Pflicht.

Welche Geräte nicht erfasst sind — und warum

Hier wird es interessant, denn die Lücken folgen zwei verschiedenen Logiken.

Keine Funkanlagen: Die Richtlinie regelt Funkanlagen. Eine Stirnlampe ohne Funkverbindung ist keine, eine Powerbank ebenfalls nicht — sie sendet nichts und empfängt nichts. Beide fallen deshalb schon dem Grunde nach nicht unter diese Vorschrift, unabhängig davon, wie man das bewertet.

Funkanlagen, aber nicht auf der Liste: Eine Sportuhr mit Satellitenempfang und Funkverbindung ist eine Funkanlage. Sie steht trotzdem nicht in Anhang Ia Teil I — die Liste nennt Mobiltelefone, Tablets, Kopfhörer, Kameras und zehn weitere Kategorien, aber keine Uhren. Dasselbe gilt für Satellitenkommunikatoren.

Die Angabepflichten, die niemand liest

Zur Ladefunktion gehören zwei Kennzeichnungen, die seit denselben Terminen gelten:

Ein Etikett mit der Leistung. Anhang Ia Teil II verlangt die Angabe der Mindestleistung, die das Gerät zum Laden braucht, und der Höchstleistung, mit der es die maximale Ladegeschwindigkeit erreicht — beides in Watt, im vorgegebenen Wortlaut. Unterstützt das Gerät USB Power Delivery, ist zusätzlich „Schnellladefähig über USB-PD“ anzugeben.

Ein Piktogramm. Anhang Ia Teil III schreibt ein Zeichen vor, das anzeigt, ob im Lieferumfang ein Netzteil enthalten ist — mit einer Mindestgröße und festgelegten Proportionen, damit es auch im Fernabsatz erkennbar bleibt.

Für die Praxis ist die Wattangabe die nützlichere von beiden: Sie sagt, ob das vorhandene Netzteil oder die Powerbank überhaupt schnell genug lädt. Mit der Positionsgenauigkeit des Geräts hat das nichts zu tun — die hängt an ganz anderen Größen, wie Was GPS zusagt zeigt.

Was das für die Ausrüstung heißt

  1. Bei neuen Navigationsgeräten ist USB-C gesetzt. Wer noch ein Gerät mit Micro-USB hat, hat ein Gerät von vor der Frist — kein Mangel, aber ein zweites Kabel.
  2. Bei Uhren, Lampen und Powerbanks lohnt der Blick auf den Anschluss vor dem Kauf, weil hier nichts vorgeschrieben ist.
  3. Die Wattangabe auf der Verpackung ernst nehmen. Eine Powerbank, die nur 5 Watt abgibt, lädt ein Gerät mit 15 Watt Höchstleistung entsprechend langsamer. Was bei der Auswahl sonst zählt, steht in Powerbank auswählen, und wie viel Energie eine Tour überhaupt braucht, rechnet der Wh-Bedarfsrechner.

Im Themenbereich Navigation & Geräte ist das die einzige rein rechtliche Frage — alle anderen Artikel handeln von Messgrößen. Welches Gerät man überhaupt braucht, steht in Handy oder Handgerät.