Dieser Themenbereich führt bewusst keine Liste konkreter Plätze. Was er stattdessen liefert: die Methode, mit der sich die Frage “was gilt hier, und was gibt es hier?” für die eigene Region selbst beantworten lässt.

Erst die Form klären, dann die Behörde

  • Wildcampen und Biwakieren: die untere Naturschutzbehörde oder das zuständige Forstamt des Landkreises — nicht die Gemeinde, die dafür meist keine Zuständigkeit hat.
  • Trekkingplätze: der jeweilige Landesforstbetrieb oder ein Landschaftspflegeverband, häufig mit eigenem Buchungsportal.
  • Campingplätze: das Bauamt der Gemeinde für die Frage der Genehmigung, der Betreiber selbst für Belegung und Konditionen.
  • Nationalpark-Sonderformen wie Boofen: die Nationalparkverwaltung selbst, die auch die aktuellen Bekanntmachungen veröffentlicht. Wie du den geltenden Text eines Nationalparks samt ergänzender Regelungen findest, steht in Die Verordnung deines Nationalparks selbst finden.

Den Gesetzestext selbst nachlesen

Landeswaldgesetze und Landesnaturschutzgesetze stehen für alle 16 Länder frei online. Wer nicht bei der Behörde anfragen will oder die Antwort selbst prüfen möchte, findet die passende Fundstelle für das eigene Bundesland direkt in der Rechtslage-Matrix — jede Zelle mit Paragraf, Fassungsstand und Prüfdatum.

Warum eine Anfrage mehr ist als eine Formalie

Mehrere Landesvorschriften verlangen ausdrücklich eine Gestattung durch eine benannte Person oder Behörde, keine bloße Duldung — der Unterschied steht ausführlich in Wie legales Draußenschlafen organisiert ist. Eine unbeantwortete Anfrage oder eine mündliche Zusage ohne erkennbare zuständige Stelle erfüllt diese Voraussetzung nicht. Wer schriftlich fragt und eine schriftliche Antwort erhält, hat im Zweifel etwas in der Hand — wer sich auf eine Internetliste verlässt, hat das nicht.

Warum hier trotzdem keine Liste steht

Plätze, die es bereits gibt, sind über die Buchungsportale der Landesforstbetriebe, Campingverbände und Nationalparkverwaltungen selbst auffindbar — Stellen, die die Daten ohnehin pflegen müssen, weil sie sie selbst betreiben. Eine zusätzliche private Liste würde dieselben, sich ständig ändernden Daten ein zweites Mal vorhalten, ohne sie aktueller zu machen. Was stattdessen zählt — die Systematik der Formen und ihre Rechtsgrundlage —, veraltet nicht mit jeder neuen Saison. Die Gesamtübersicht steht im Themenbereich Übernachtungsorte, die Begriffe selbst klärt Wildcampen, Biwakieren, Boofen: was die Begriffe unterscheidet.