Ein Wohnmobil ist nach Verordnung (EU) 2018/858, Anhang I Teil A Nr. 5.1 ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung, das unter dem Code SA geführt wird: ein Fahrzeug der Klasse M mit einem Wohnbereich, der mindestens Sitze und Tisch, Schlafgelegenheiten, eine Kochgelegenheit und Stauraum enthält.
Der entscheidende Halbsatz betrifft die Befestigung: Diese Ausstattung muss fest im Wohnbereich befestigt sein. Nur der Tisch darf so gestaltet sein, dass er leicht entfernbar ist. Eine Matratze auf der Rückbank und ein Kocher in der Kiste erfüllen den Wortlaut damit nicht.
Der Wohnwagen ist anders definiert: Nr. 5.6 derselben Aufzählung führt ihn unter dem Code SE als Fahrzeug der Klasse O nach ISO 3833:1977 Nr. 3.2.1.3. Was die Einstufung für die Zuladung bedeutet, steht in Wann ein Fahrzeug rechtlich ein Wohnmobil ist.