Akzidentelle Unterkühlung ist nach den Leitlinien des European Resuscitation Council von 2025 definiert als Abfall der Körperkerntemperatur unter 35 °C. Lässt sich die Kerntemperatur nicht messen, wird die Schwere nach dem Revidierten Schweizer System eingestuft — allein über den Bewusstseinszustand.

  • Hypothermie I (leicht): wach; Kerntemperatur, falls messbar, 35 bis 32 °C
  • Hypothermie II (mäßig): Bewusstsein beeinträchtigt; unter 32 bis 28 °C
  • Hypothermie III (schwer): bewusstlos, Lebenszeichen vorhanden; unter 28 °C
  • Hypothermie IV (schwer): Anschein des Todes, keine Lebenszeichen; Temperatur variabel

Zittern ist kein stadienbestimmendes Zeichen. Wenn es auftritt, liegt die Kerntemperatur nach den ERC-Leitlinien 2025 aber in aller Regel über 30 °C — einem Bereich, in dem ein kältebedingter Kreislaufstillstand unwahrscheinlich ist.

Die Voraussetzung der Einteilung: Sie gilt unter der Annahme, dass die Unterkühlung die einzige Ursache der Befunde ist. Sauerstoffmangel, Vergiftung oder Verletzung können ein höheres kältebedingtes Risiko vortäuschen, als tatsächlich besteht.

Ausführlich, mit den erkennbaren Zeichen und der Einordnung des Bergungstods, steht das in Unterkühlung erkennen. Diese Seite ersetzt keine medizinische Beratung.