Die technisch zulässige Gesamtmasse ist nach Verordnung (EU) Nr. 1230/2012, Artikel 2 Nr. 7 die maximale Masse, die einem Fahrzeug aufgrund seiner Bauartmerkmale und seiner bauartbedingten Leistungsfähigkeit zugewiesen wird. Sie steht im Fahrzeugschein unter dem Code F.1.

Nicht zu verwechseln mit Feld F.2. Dort steht die im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse, die niedriger sein kann. Sind beide Felder gefüllt, ist F.2 die Zahl, die im Straßenverkehr gilt.

Zusammen mit der Masse in fahrbereitem Zustand ergibt sie die Zuladung — die Größe, an der die Wahl der Übernachtungsform im Fahrzeug zuerst hängt.